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Haus zum Verkauf, Hauptstraße 6, 72660 Beuren, Esslingen (Kreis) | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 709.000 212 m²
Hauptstraße 6, 72660 Beuren, Esslingen (Kreis)


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Ihr neues Zuhause wird etwas ganz Besonderes: Die Gebäude werden ab dem III. Quartal 2016 in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden behutsam restauriert und es entstehen zwei stattliche Reihenhäuser mit Wohnflächen zwischen 200 m² und 212 m² sowie ein herrschaftliches Wohn- und Geschäftshaus mit Wohnflächen zwischen 92 m² und 155 m². Altes zu bewahren und mit moderner Bautechnik zu etwas Besonderem zu machen, zeichnet das für die Restaurierung verantwortliche Handwerksunternehmen JaKo Baudenkmalpflege seit über 125 Jahren aus. Hauptstraße 6 - Das „Lehrerhaus“ Das „Lehrerhaus“ gehört zum denkmalgeschützten Gebäudeensemble Hauptstraße 4, 6 und 8. Erbaut wurde das verputzte Fachwerkhaus im Jahr 1775 als südlicher Anbau des „Bürgermeisterhauses“. Im 19. Jahrhundert diente dieser Anbau u. a. als Wohnraum des Lehrers, daher die Namensgebung. Wertvolle Holzvertäfelungen, Stuck, Pitchpinedielen und die bestehenden Kassettentüren mit vielfach originalen Beschlägen sind Merkmale, die einen erahnen lassen, dass hieraus etwas Großartiges entstehen wird. Ein Ausblick in die nahe Zukunft: Ihr neues Zuhause umfasst eine Wohnfläche von ca. 212 m², einen ca. 25 m² großen Kellerraum, eine im Gebäude integrierte Garage, einen Aussenstellplatz (optional) sowie einen 50 m² großen Garten (Ihr „Kräutergarten“). Wir haben Ihr Interesse geweckt oder Sie haben Fragen zu Ihrem neuen Zuhause? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail. Gemeinsam mit unseren Fachplanern werden wir versuchen ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen. Schauen Sie doch einfach mal auf unserer Projektwebsite www.brunnenhof-beuren.de vorbei.


Raumaufteilung Untergeschoss: Über eine hausinterne Treppe gelangen Sie in den Keller – ein Ort, wo Sie Wein und Vorräte lagern können. Erdgeschoss: Eingangsbereich, Garage mit Platz für Ihr Auto und noch mehr Platz für Sonstiges, Hobbyraum/Werkstatt/Waschraum und Technikraum. 1. Obergeschoss: In der kalten Jahreszeit verbringen Sie gemütliche Abende in der „Stube“ (so wie früher) vor dem Kaminofen; wenn es draußen wärmer ist, genießen Sie sonnige Stunden auf dem Balkon. Edle Pitchpinedielenböden verwöhnen das Auge, ebenso die perfekt aufbereiteten Lamberien und Kassettentüren. Die Fußbodenheizung sorgt für die richtige Temperierung. Küche, Esszimmer, Bibliothek/Kaminzimmer, Abstellraum und WC. 2. Obergeschoss: Zwei Schlafzimmer, Ankleidezimmer, Bad mit Ausstattungselementen, die begeistern: Freistehende Badewanne, große Dusche uvm. Dachgeschoss: ca. 31 m² Hobby-/Abstellraum. Ein Raum für all die Dinge, die man nicht jeden Tag benötigt oder ein idyllischer Rückzugsort mit jahrhundertealtem Sichtgebälk. Förderdarlehen/Zuschüsse Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen zum KfW-Energieeffizienzhaus-Denkmal. Die KfW fördert die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den Programmen 151 und 430 mit zinsgünstigen Darlehen ab 0,75 % und Zuschüssen bis zu 12.500 Euro. Die Konditionen können von der KfW jederzeit angepasst werden. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem Internetauftritt der KfW: www.kfw.de Energieausweis: Da es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt, sind die Vorschriften gemäß § 16, 2-4 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) und § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) der EnEV 2014 nicht anzuwenden.


Beuren – ein Ort der Entschleunigung – eine Quelle für Körper und Seele. Die Gemeinde ist Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb und ein staatlich anerkannter Erholungsort mit Heilquellenkurbetrieb. Hier zu leben ist etwas ganz Besonderes: Genießen Sie die gute Luft, die herrliche Landschaft und entkommen Sie der Hektik des Alltags. Besonders reizvoll sind die unterschiedlichen Jahreszeiten in Beuren. Im Frühjahr ist der Ort eingehüllt in ein Meer blühender Obstbäume und sattgrüner Weinreben. Im Herbst kann man in den gemütlichen Wirtschaften und Gasthöfen des Ortes schmecken und probieren, was aus der Ernte geworden ist. Für noch mehr Entschleunigung sorgen ganzjährig Beurens Heilquellen: Diese sind mit der Panorama Therme eine Gesundheitsoase, die sich zu den schönsten Thermalbädern Süddeutschlands zählen darf. Und wenn Sie noch mehr über Beuren erfahren wollen, besuchen Sie den Internetauftritt der Gemeinde Beuren: www.beuren.de Trotz der ländlichen Idylle sind die Entfernungen in die umliegenden größeren Städte nicht besonders weit: • nach Nürtingen: ca. 11 Fahrminuten (9 km) • nach Kirchheim/Teck: ca. 15 Fahrminuten (12 km) • nach Metzingen: ca. 15 Fahrminuten (12 km) • zum Flughafen Stuttgart: ca. 23 Fahrminuten (30 km) • in die Landeshauptstadt Stuttgart: ca. 35 Fahrminuten (44 km)


Die steuerliche Förderung Da es sich bei der Immobilie um ein eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des DSchG handelt und das Gebäude in behördlicher Abstimmung saniert wird, können die berücksichtigungsfähigen Sanierungsaufwendungen (Herstellkosten), die voraussichtlich mindestens 75 % des Kaufpreises betragen gemäß § 7i EStG zu 100 % oder § 10f EStG zu 90 % abgesetzt werden. Bei Vermietung beträgt der Abschreibungszeitraum bis zu 12 Jahren. Bei Eigennutzung beträgt der Zeitraum des Sonderausgabenabzugs 10 Jahre. WICHTIG! Die berücksichtigungsfähigen Sanierungskosten sind u. a. nur dann gemäß §7i/10f EStG in voller Höhe absetzbar, wenn der notarielle Kaufvertragsschluss vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgte. (*) Eigennutzer profitieren von bis zu € 231.000 Steuererstattungen. Der Grenzsteuersatz beträgt in diesem Beispiel 42% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (BaWü 8%). Der Steuersatz beträgt somit 47,67%. Die steuerliche Förderung exemplarisch für das Lehrerhaus: Das Bürgermeisterhaus hat einen Kaufpreis von 719.000 Euro. Die voraussichtliche Bemessungsgrundlage für die Modernisierungskosten nach §7i EStG beträgt mindestens 539.250 Euro. Gemäß §10f EStG besteht die Möglichkeit Absetzungsbeträge aus Modernisierungskosten im Sinne des §7i EStG als Sonderausgaben geltend zu machen. Diese sind im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren mit jeweils 9%, also insgesamt 90% der Bemessungsgrundlage nach §7i EStG absetzbar. 539.250 Euro (Bemessungsgrundlage) x 9% = 48.532,50 Euro (Sonderausgaben) pro Jahr Man kann somit das zu versteuernde Einkommen um diesen Sonderausgaben-Betrag mindern und erhält eine entsprechende Steuererstattung. 48.532,50 Euro (Sonderausgaben) x 47,67% = 23.135,44 Euro (Steuererstattung) 23.135,44 Euro (Steuererstattung) x 10 Jahre = 231.354,40 Euro (Steuererstattungen) WICHTIG ZU WISSEN: Bei Absetzungen nach §10f EStG muss das eigengenutzte Haus selbst bewohnt werden. Die als Sonderausgaben möglichen Absetzungsbeträge nach § 10f EStG setzen voraus, dass das eigengenutzte Haus nicht unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird. Die unentgeltliche Überlassung nur von Teilen des Hauses ist unschädlich. Die Eigennutzung muss ab dem Tag des Nutzen- und Lastenübergangs erfolgen. Erfolgt die Eigennutzung erst im nachfolgenden Jahr, entfällt der Absetzungsbetrag nach §10f EStG. Auch in späteren Jahren muss das Haus während der Geltendmachung der Absetzungen nach §10f EStG selbst bewohnt werden. Bei (Teil-)Vermietung gelten wiederum die Regelungen des §7i EStG. Absetzungen nach § 10f EStG sind nur einmal pro Person anwendbar. Der Absetzungsbetrag nach § 10f EStG als Sonderausgaben ist nicht mehr möglich, sofern bereits für ein anderes Haus ein Absetzungsbetrag geltend gemacht wurde. Ehegatten, welche die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, können die Absetzungsbeträge entsprechend für zwei Häuser nutzen. Sämtliche steuerlichen Aussagen erfolgen aufgrund des zum heutigen Zeitpunkt erkennbaren Standes der Gesetzes- und Rechtslage und Verwaltungspraxis. Vor Abschluss des Kaufvertrages bitten wir Sie, sich bei uns bzw. Ihrem Steuerberater nach ggf. eingetretenen Änderungen zu erkundigen. Bitte prüfen Sie die wirtschaftliche und steuerliche Auswirkung der vorliegenden Immobilieninvestition, vorzugsweise unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters. Sofern Sie es wünschen, stellen wir Ihnen diese Auswirkungen in einer individuellen Investitionsprognoseberechnung dar. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass eine Haftung von uns für Folgen aus von Dritten aufgestellten oder übermittelten Angaben ausgeschlossen ist. Die Angaben erfolgen aufgrund der vom Auftraggeber an die Denk Mal Makler GmbH & Co. KG erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Firma Denk Mal Makler GmbH & Co. KG nicht übernommen.


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