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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 04600 Altenburg, Altenburger Land (Kreis) | Mapio.net
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Hausansicht -- Dachgeschosswohnung in Altenburg mit Balkon und Stellplatz!

2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 64.500 66 m²
04600 Altenburg, Altenburger Land (Kreis)


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In dem ca. 1910 errichteten Mehrfamilienhaus, steht diese schöne 2 Raum Apartment mit Balkon zum Verkauf. Das Haus wurde 1998 komplett Saniert und 2020 sogar ein neuer Hof und Garten gebaut. Die Wohnung ist ca. 66 m² groß und besteht aus einer kleinen Diele, einem Badezimmer mit Wanne und Dusche, Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer. Zur der Wohnung gehört ein Stellplatz. Die angebotene Wohnung kann zur einer Kaltmiete von ca. 363 € vermietet werden. Die jährlichen Mieteinnahmen wären bei ca. 4.356 €.


- Wohnzimmer - Schlafzimmer - Tageslichtbad mit Wanne und Dusche - Balkon - Stellplatz


Die Wohnung befindet sich in der schönen und ruhigen Skatstadt Altenburg, ein ideales Wohnumfeld für Familien, das alles zu bieten hat, was den Alltag erleichtert. Zudem bietet die Lage der Wohnung eine tolle Auswahl an Kitas und Schulen, sodass für die Betreuung und Bildung des Nachwuchses gesorgt ist. Auch zahlreiche Geschäfte und ein großes gastronomisches Angebot sind auf kürzestem Weg erreichbar. Darüber hinaus ist die medizinische Versorgung durch zahlreiche Ärzte in der Nähe und das Altenburger Land Klinikum, was durch den Stadtwald in unter 15 Minuten zu erreichen ist, gesichert. In puncto Shopping und Großstadtflair bleiben auch keine Wünsche offen, denn die Städte Leipzig, Gera oder Chemnitz sind in wenigen Kilometern zu erreichen.


Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufer sind darüber informiert das bei notariellem Vertragsabschluss dem Verkäufer etweilige Kosten entstehen können.. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Immobilien Brand und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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