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Haus zum Verkauf, 99096 Erfurt (Löbervorstadt), Parkstraße 3 | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 2.150.000 5776 m²
99096 Erfurt (Löbervorstadt), Parkstraße 3


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Baujahr: 1880
frei
Geschosse: 2

2 Stellplätze: Garage, Stellplatz

Verkauft wird das Grundvermögen in Erfurt, Parkstraße 3 in der Gemarkung Erfurt- Süd, Flur 110, Flurstücke 22/86 (2.824m²) und 22/13 (2.952m²)
Bei der Liegenschaft handelt es sich um den zentralen Teil des Bauensembles der sogenannten Stürcke Villa, bestehend aus zwei Flurstücken. Das an der Parkstraße anliegende Flurstück 22/6 ist mit zwei mehrgeschossigen Baukörpern sowie zwei Garagen bebaut. Das nördlich anschließende Flurstück 22/13 ist weitestgehend unbebaut und weist einen parkähnlichen Charakter mit älterem Baumbestand auf.
Die Hauptbebauung besteht aus einer im Jahr 1880 durch den Erfurter Bankier Hermann Stürcke errichteten Villa mit Aussichtstreppenturm und gartenseitiger Arkadenloggia. Der Bau ist mit Schaugiebeln und umfangreichem Sandsteinschmuckwerk im historisierenden Renaissance-Stil ausgeführt. Im Jahr 1923 wurde ein Anbau ergänzt. Das sachlich ausgeführte Bauwerk verfügt im Bereich der Fenster und Fensterläden noch über Ausstattung aus der Erbbauungszeit. Nähere Angaben können der im Anhang befindlichen Beschreibung des Thüringer Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie entnommen werden. Ab den 1950er Jahren wurde die Liegenschaft für Zwecke der Polizei genutzt. Infolge von Umbauten sind die historisierenden Raumausstattungen der älteren Villa nahezu vollständig verloren gegangen. Beide Gebäudeteile verfügen über miteinander verbundene saalartige Räumlichkeiten im Erdgeschoss mit Zugang zur Loggia.
Das gesamte Gebäude ist unterkellert und das Dachgeschoss ausgebaut. Beide Gebäudeteile verfügen über einen separaten Eingang und entsprechende Treppenanlagen.
Die Haustechnik entspricht den Anforderungen einer Verwaltungsnutzung der 1990er Jahre. Die Sanitäreinrichtungen sind uneinheitlich und entsprechen mehrheitlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Dacheindeckung mit Bitumenschindeln weist insbesondere im Bereich der Gauben Mängel mit weiterführenden Schäden auf. Die IT-Verkabelung ist unvollständig und nicht mehr funktionsfähig. Im Außenbereich ist ein Notstromaggregat vorhanden.
Die Nutzfläche beträgt ca. 690 m².
Die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser liegt am Grundstück an.

Der Verkaufsgegenstand wird mit einem Verkehrswert in Höhe von 2.150.000,00 € beurteilt. Die Mindesterwartung des Grundstückseigentümers an den Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert.
Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen.

nur nach Vereinbarung ( geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten an)

Nach Auskunft der Stadt Erfurt, Bauamt vom 14.01.2020 ist die Liegenschaft im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gekennzeichnet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richten sich nach § 34 BauGB. Auf dem Flurstück 22/13 befindet sich eine Parkanlage mit geschützten Baumbestand.
Südlich angrenzend befindet sich unter anderem eine Darstellung von Schutzgebieten Flora-Fauna-Habitat/ Natura 2000 Gebiete/ Vogelschutzgebiete. Derartige Gebiete können Auswirkungen auch über ihren unmittelbaren Geltungsbereich hinaus haben.
Die Stadt Erfurt teilt mit gleichem Schreiben mit, dass lt. Darstellung im Geoinformationsportal (SVEGIS) die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gehbahn der Parkstraße zum Teil über die angebotene Liegenschaft verläuft. Inwieweit das tatsächlich zutrifft kann nur im Rahmen einer Grenzfeststellung ermittelt werden.
Weiter erklärt das Tiefbau- und Verkehrsamt, dass keine Erschließungsbeiträge gemäß § 127 ff. BGB gefordert werden und gemäß § 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz keine Straßenausbaubeiträge anfallen, sowie keine Kanalanschlussbeiträge erhoben werden. Der Kanalanschluss wird jedoch aus den Abwasserbeiträgen finanziert.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauvoranfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann.

Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer der Liegenschaft eingetragen im
Grundbuch von Erfurt- Süd, Blatt 3350, Gemarkung Erfurt- Süd, Flur 110, Flurstück/e 22/6 und 22/13 mit insgesamt 5.277 m² Größe.
In der zweiten und dritten Abteilung des Grundbuches bestehen keine Eintragungen.
Das Gebäude Parkstraße 3 ist ein Kulturdenkmal gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz. Das Flurstück 22/13 (unbebaut) ist kein Bestandteil des Kulturdenkmals. Auf Grund der Sichtbeziehung bedürfen jedoch jegliche Veränderungen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung Erfurt
-Bauaufsichtsbehörde vom 14.01.2020 sind zu Gunsten oder zu Lasten der o. g. Grundstücke keine Baulasten gemäß § 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen,
-Untere Bodenschutzbehörde vom 05.12.2019 besteht kein Altlastenverdacht.

Für die Richtigkeit und den Inhalt des Exposés wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Soweit im Exposé auf Internet-Links verwiesen wird, kann trotz Prüfung des Exposé-Verfassers nicht ausgeschlossen werden, dass dort zwischenzeitlich ungesetzliche Inhalte eingefügt wurden. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass der Exposé-Verfasser keinerlei Einfluss auf die Gestaltung gelinkter Seiten hat und für deren Inhalte nicht verantwortlich ist.
Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler-/ Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen.
Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.

Die zum Verkauf stehende Liegenschaft ist Bestandteil einer aktuellen Verkaufsveröffentlichung in den Printmedien. Kaufgebote werden bis zum 27.11.2020 erwartet.

Parkstraße 3
99096 Erfurt (Löbervorstadt)

Die Landeshauptstadt Erfurt ist mit mehr als 200.000 Einwohnern die größte Stadt Thüringens. Durch die Anbindung an die Bundesautobahnen A4, das Erfurter Kreuz mit der A71 und zu den Bundesstraßen B4 sowie B7 ergibt sich eine sehr gute Verkehrsverbindung. Erfurt ist ein Knotenpunkt zahlreicher ICE-Verbindungen der Deutschen Bahn und besitzt einen mit der Straßenbahn erreichbaren Flughafen.
Die Liegenschaft selbst ist in der von zahlreichen Gründerzeitvillen geprägten Südstadt gelegen. Unmittelbar anschließend beginnt das Naherholungsgebiet Steigerwald.


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