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Grundstück zum Verkauf, 22955 Hoisdorf | Mapio.net
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Altsubstanz -- Grundstück für die Bebauung mit 2 Doppelhäusern

Grundstück zum Verkauf 550.000 2193 m²
22955 Hoisdorf


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Dieses Grundstück liegt in sonniger Lage in einer begehrten Wohnstraße von Hoisdorf. Es ist derzeit mit einem abgängigen Haus bebaut, welches derzeit vermietet ist. Der Mietvertrag besteht seit dem 01.08.2010 und muss vom Erwerber zunächst übernommen werden. Die jährliche Nettokaltmiete beträgt 6.000 €. Aufgrund der abgängigen Bausubstanz ist jedoch ein Abriss nach Entmietung sinnvoll. Für das Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hoisdorf. Demnach ist das Grundstück mit 2 Doppelhäusern bebaubar. Nähre Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder auch sehr gerne bei einem persönlichen Gespräch.


Dieses tolle Grundstück befindet sich in einer beliebten Wohnstraße von Hoisdorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hoisdorf (Kreis Stormarn). Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in der unmittelbaren Umgebung. Die Grundschule ist nur wenigen Gehminuten entfernt ebenso wie die KiTa. Die weiterführenden Schulen sind bequem mit dem Fahrrad zu erreichen. Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrssystem der Hansestadt Hamburg ist ebenfalls gegeben - die Bushaltestelle befindet sich lediglich 130m entfernt und ist in ca. 2 Gehminuten zu erreichen. Über die Bundesautobahnen A1 und A24 ist die Hamburger Innenstadt mit dem PKW in ca. 30 Minuten erreichbar. Ein umfangreiches Angebot an Möglichkeiten zur Sport- und Freizeitgestaltung ist ebenfalls vorhanden. Der Tennisclub sowie der Fahr- und Reitverein Hoisdorf befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.


Das im vorderen Bereich des Grundstückes befindliche Haus ist derzeit vermietet (Mietvertrag vom 13.07.2010). Beginn des Mietverhältnisses: 01.08.2010. Dieses Mietverhältnis muss vom Erwerber zunächst übernommen werden. Da es sich bei dem hier angebotenen Objekt um ein Grundstück mit abgängiger Altsubstanz handelt und wir davon ausgehen, dass der Erwerber diese abreißen wird, ist ein Energieausweis nicht notwendig.


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