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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Hohemarkstr. 27 b, 61440 Oberursel, Oberursel (Taunus) | Mapio.net
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Hausansicht -- Junge und neuwertige 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon und EBK

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 770 56 m²
Hohemarkstr. 27 b, 61440 Oberursel, Oberursel (Taunus)


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Bei dieser modernen Wohnung im 1.OG handelt es sich um eine gepflegte und neuwertige Wohnung die zum und zum 01.04.2020 oder ggf. später bezogen werden kann. Zur Wohnung gehört eine Einbauküche und ein Kellerraum. Die Wohnung liegt sehr zentral und U-Bahn Haltestelle und Stadtbus sind sehr gut erreichbar.


Fußbodenheizung, Echtholzparkett, Einbauküche, ebenerdige Dusche und Abstellkammer. Die Nettomiete setzt sich wie folgt zusammen: 770,- € die Wohnung + 30,- € für die Einbauküche = 800,- € Gesamt-Netto-Miete zuzüglich Nebenkosten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir E-Mail-Anfragen nur mit vollständiger Adresse und Telefonnummer weiter bearbeiten können.


Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Wohnanlage von Oberursel. Den Bahnhof erreichen Sie gut zu Fuß. Alle Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in der Nähe und die Innenstadt ist ebenfalls sehr gut zu Fuß erreichbar.


Besichtigungen sind nur mit Brenninger Immobilien möglich, da dem Eigentümer eine korrekte Abwicklung zugesichert wurde. Sämtliche Angebote sind freibleibend und nur für den Empfänger bestimmt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Der Empfänger kann sich nur darauf berufen, von einem Angebot bereits vorher Kenntnis gehabt zu haben, wenn er dies unverzüglich schriftlich mitteilt. Sämtliche von Brenninger Immobilien gemachten Angaben u.a. in Plänen, beruhen nur auf Informationen des Auftraggebers und sind immer unverbindlich. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Der Gerichtsstand ist Bad Homburg. Wichtiger, gesetzlicher Hinweis zur Geldwäsche: Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme und vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb Bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu.


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