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Grundstück zum Verkauf, An der alten Schule 3, 16556 Hohen Neuendorf, Oberhavel (Kreis) | Mapio.net
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Schule3 -- Baugrundstück (Bestellung Erbbaurecht Wohnen)

Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben 931 m²
An der alten Schule 3, 16556 Hohen Neuendorf, Oberhavel (Kreis)


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Bestellung eines Erbbaurechtes Baugrundstück zu Wohnzwecken An der alten Schule 3, 16556 Hohen Neuendorf Durch die Stadt Hohen Neuendorf wird, unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten, zum Höchstgebot das Leergrundstück An der alten Schule 3 in 16556 Hohen Neuendorf (Einmündung von der Hauptstr. zwischen Haus-Nr. 5 und 7/ Landesstraße L 20) in Erbbaurecht zu Wohnzwecken mit einer Dauer von 90 Jahren bestellt. Das Mindestgebot für den Erbbauzins beträgt 6.517,00€/Jahr und entspricht 4% vom aktuellen Bodenrichtwert. Die Zahlung hat vorzugsweise monatlich zu erfolgen. Vertraglich wird eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, sodass das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag des Vertragsabschlusses mit einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude zu bebauen ist.


Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Borgsdorf, Flur 2, Flurstück 290 und hat eine katasteramtliche Größe von 931m² (Gebäude- und Freifläche), im Bereich Alt-Borgsdorf, Pinnow. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hohen Neuendorf stellt das Objekt als Wohnbaufläche dar. Der FNP hat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 10/10 vom 20. Oktober 2001 Rechtskraft erlangt. Die Liegenschaft befindet sich zudem innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bauleitplanes Nr. 28 „Kanalstr./ Hauptstr. Stadtteil Borgsdorf“, darin als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit der Bekanntmachung vom 15.01.2008 in Kraft getreten. Der Grundbesitz liegt ebenfalls im Trinkwasserschutzgebiet Zone III. Des Weiteren gilt für das Grundstück die rechtskräftige Baumschutzsatzung der Stadt Hohen Neuendorf. Auf dem Grundstück ruhen noch öffentliche Lasten, die vom Erbbauberechtigten zu übernehmen sind. Die Art und Höhe sind im Fachdienst Tiefbau, Frau Pense, unter der Tel.-Nr. 03303-528121 zu erfragen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Objekt als Kampfmittelverdachtsfläche beim staatlichen Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg gelistet ist. Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Nähere Auskünfte erteilt der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst, -Verwaltungszentrum B-, Hauptallee 116/8 in 15806 Zossen OT Wünsdorf (Tel.-Nr. 033702/214 160-162 oder E-Mail kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de). Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken können nur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorbescheides gemäß § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) bzw. im Rahmen eines Bauantrags gemäß § 67 BbgBO getroffen werden.


Bitte reichen Sie Ihr Angebot, die Eigenerklärung (siehe Formular in der Anlage) und eine Finanzierungsbestätigung schriftlich bis zum 13.03.2020, 12:00 Uhr in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „IMMOBILIENGEBOT – An der alten Schule 3 (bitte nicht öffnen)“ an die Stadt Hohen Neuendorf FB 5 – Bauen/ FD Planung Oranienburger Str. 2 16540 Hohen Neuendorf Folgende Unterlagen sind je Bewerber/in einzureichen: • Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung eines Wohngebäudes (mindestens 100.000,00€ Brutto) • Eigenerklärung zur Nutzung des Grundstückes für eigene Wohnzwecke • Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten • Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben Ihre Fragen zum Grundstück können Sie gern schriftlich per E-Mail an Frau Kotke unter Kotke@hohen-neuendorf.de oder telefonisch unter 03303-528 141 richten. Gern können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren. Allgemeine Hinweise: Besuchsberechtigung: Die Besichtigung des Grundstückes kann von der öffentlichen Straße aus erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass das ungenehmigte Betreten des Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist. Haftungsausschluss: Dieses Angebot erfolgt freibleibend (d.h. ohne rechtliche Bindung für die Stadt Hohen Neuendorf. Es ist als Aufforderung zur Abgabe eines Gebotes zu verstehen). Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Erbbaurechtsgeber ist die Stadt Hohen Neuendorf. Für den Erbbaurechtsnehmer fällt keine Maklerprovision an. Die Entscheidung zur Vergabe eines Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Stadt Hohen Neuendorf ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.


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