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Grundstück zum Verkauf, 22589 Hamburg, Sülldorf | Mapio.net
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Hamburg -- Besondere Gelegenheit in Sülldorf

Grundstück zum Verkauf 625.000 550 m²
22589 Hamburg, Sülldorf


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Das zum Verkauf stehende Grundstück mit einer Größe von 550 m², derzeit bebaut mit einem Walmdachbungalow wird auf Nießbrauchbasis veräußert. Für die jetzige Eigentümerin wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen und sie bleibt wirtschaftliche Eigentümerin für den Zeitraum des Nießbrauchs. Der Erwerber wird im Grundbuch als juristischer Eigentümer eingetragen. Nähere Angaben zu dem zu verkaufenden Grundstück übermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch da es sich hier um eine diskrete Vermarktung handelt.


In ruhiger, grüner Lage und unmittelbarer Nähe zum Waldpark Marienhöhe und der alten Kiesgrube befindet sich das zum Kauf angebotene Grundstück. Sülldorf ist gerade bei jungen Familien ein sehr beliebter Stadtteil im Hamburger Westen. Die Nähe zur Natur und doch recht Stadtnah machen Sülldorf so beliebt. Zahlreiche Kindertagesstätten und die bekannte Dorfschule, welche von verschiedenen Reiter- und Bauernhöfen umgeben ist, runden den einzigartigen Charakter von Sülldorf ab. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf finden Sie in unmittelbarer Nähe, im nahegelegenen Ortskern von Blankenese oder im Elbe-Einkaufszentrum. Mit dem Auto hat man eine schnelle Anbindung an die A7. Auch durch die fußläufig zu erreichende S-Bahn und dem Metrobus ist man innerhalb von nur 20 Minuten am Altonaer Bahnhof oder auf dem direkten Weg zum Hamburger Flughafen.


Bei einer Finanzierung des Kaufpreises ist zu beachten, dass eine Grundschuldeintragung nur an 2. Rangstelle nach dem Nießbrauch möglich ist. Courtage Die Maklercourtage beträgt 6,25 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Hinweis Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Geldwäsche Ein Makler ist nach dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität seines Kunden festzustellen. Dazu muss sich der Makler den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Daten vom Ausweis schriftlich festhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Die Pflichten sind vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Spätestens jedoch, wenn es das erste Mal zu einem Zusammentreffen zwischen Makler und Kunden kommt, z. B. bei einer Besichtigung. Dies gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften. Das Geldwäschegesetz greift nicht bei der Wohnungsvermietung.


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Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots Grundstück zum Verkauf erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

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