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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 35083 Wetter | Mapio.net
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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 109.000 70 m²
35083 Wetter


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Käuferprovision bei Kauf: 6.870,00 € incl. MwSt. zahlbar nach Vertragsabschluss. Die angegebene Provision gilt als fixiert auf Basis des Angebotspreises.

vermietet
Geschoss: 3

1 Stellplatz: Tiefgarage

Diese schicke 3 Zi.-Maissonettenmietwohung liegt in einer Neubauanlage am Marktplatz von Wetter. Sie befindet sich im Dachgeschoss des Hauses und verfügt über einen netten Balkon zum Innenhof. Die Wohnung ist komplett mit Laminat bzw. Fliesen ausgelegt und alle Zimmer verfügen über Tageslicht. Zu der Wohung gehören noch ein Kelleranteil sowie ein Tiefgaragenstellplatz.
Die Wohung ist derzeit vermietet, ein Kauf als Eigennutz währe jedoch auch möglich.

ES ERFOLGT KEINE AUSKUNFT ÜBER DIE IMMOBILIEN AM TELEFON

Wichtig!
Aufgrund gesetzlicher Maßgaben sind wir als Makler leider dazu gezwungen worden vor Weitergabe näherer Objekt unterlagen bzw. einer Besichtigung die Interessenten zu legitimieren. Da wir dies aber für unsere Kunden so einfach wie möglich halten möchten. Müssen wir zumindest auf Übersendung der vollständige Kontaktadresse incl. gültiger Festnetznummer bestehen. Ohne diese Angaben kann und wird keine weitere Bearbeitung erfolgen.

Der Energieausweis wurde beim Vermieter/Verkäufer beantragt und kann kurzfristig in unserem Büro eingesehen werden.

Das müssen Verbraucher wissen
Seit bald einem halben Jahr gilt das neue Widerrufsrecht bei Maklerverträgen. Die Praxis zeigt: Bei Verbrauchern sorgen die neuen Regelungen oft noch für Unsicherheiten. Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen.
Widerrufsrecht, Verbraucher, Maklervertrag, Foto: Denis Junker / fotolia.com
Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Immobilienmakler schließen, müssen über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Foto: Denis Junker / fotolia.com Foto: Denis Junker / fotolia.com
Noch immer sorgt das neue Widerrufsrecht bei vielen Verbrauchern für Unsicherheit und Unverständnis. Immobilienmakler berichten immer wieder, dass ihre Kunden irritiert reagieren, wenn sie bei einer Anfrage neben Informationen zum Objekt auch noch juristische Dokumente zu sehen bekommen. Einige Verbraucher haben auch Angst vor ungewollten Zahlungsverpflichtungen und wissen nicht genau, wie sie mit der Widerrufsbelehrung umgehen sollen.
Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen:

1.Makler müssen Verbraucher schriftlich über Widerrufsrecht informieren
Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über das Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Jeder, der sich also für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessiert und den Makler mit der Bitte um weitere Informationen kontaktiert, wird im Normalfall ein Dokument mit der Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen.

2.Provision wird erst fällig, wenn der Makler seine Dienstleistung erfüllt hat
Weil im Zweifel der Immobilienmakler in der Pflicht ist zu beweisen, dass er seine Kunden belehrt hat, lassen sich viele Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen oder fordern eine Unterschrift ein. „Unterschrieben werden muss aber erst, wenn auch ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Makler zustande kommen soll“, betont Inka-Marie Storm, Referentin für Miet- und Immobilienrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Angst vor Zahlungsverpflichtungen müsse man dabei in der Regel nicht haben. „Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.“ Die Courtage für den Makler wird also im Normalfall erst fällig, wenn er seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist. „Trotzdem sollte natürlich jeder immer genau durchlesen, was er unterschreibt“, warnt Storm.

3´.Kein Widerruf nötig, wenn Kunde kein Interesse mehr am Objekt hat
Prinzipiell hat sich für den Verbraucher mit dem neuen Widerrufsrecht gar nicht so viel geändert. Genauso wie davor wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben hat. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss er auch nicht widerrufen.

4.Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert Verbraucher Widerrufsrecht
Möchte ein Kunde doch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann er das innerhalb der 14-Tagesfrist nach Vertragsabschluss tun. „Widerrufen werden kann ohne Gründe. Es ist auch keine bestimmte Form vorgegeben“, sagt Storm. Laut Gesetz werde bei einem Widerruf der Vertrag zurück abgewickelt. Das heißt: alle geleisteten Zahlungen müssen zurückgezahlt werden. Doch Vorsicht: „Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne weiteres möglich. Verbraucher verlieren bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht“, betont Storm.

5.Es gibt die Möglichkeit, vom Makler zu verlangen, vorzeitig mit der Vertragserfüllung zu beginnen
Der Kunde kann vom Makler verlangen, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen. Der Kunde müsse dabei aber davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler seine Vermittlungsleistung vollständig erfüllt hat. „Und der Verbraucher muss eine ausdrückliche Erklärung abgegeben, dass er vollständig über seine Rechte und die Rechtsfolgen aufgeklärt worden ist.“ In diesem Fall habe der Makler bereits mit der Übermittlung der Verkäuferdaten den „tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages“ erbracht, sagt Storm. Das heißt: Der Verbraucher kann dann nicht einfach am Makler vorbei mit dem Verkäufer oder Vermieter einen Vertrag abschließen.

Können jederzeit vereinbart werden.

Wichtig!
Aufgrund gesetzlicher Maßgaben sind wir als Makler leider dazu gezwungen worden vor Weitergabe näherer Objekt unterlagen bzw. einer Besichtigung die Interessenten zu legitimieren. Da wir dies aber für unsere Kunden so einfach wie möglich halten möchten. Müssen wir zumindest auf Übersendung der vollständige Kontaktadresse incl. gültiger Festnetznummer bestehen. Ohne diese Angaben kann und wird keine weitere Bearbeitung erfolgen.

Hinweis: Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass das Angebot ausschließlich für Sie und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist. Im Falle der Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Exposè wurde auf Grundlage von Informationen des Verkäufers und uns vorliegenden Unterlagen erstellt und von uns nicht geprüft. Wir übernehmen für deren Richtigkeit keine Haftung. Das angebotene Objekt wurde nebst Kontaktverknüpfung im Datensystem " Lagler" erfasst und ist damit auch ohne schriftlichen Nachweis nach Vertragsabschluß provisionspflichtig bindend und gerichtsverwertbar !

Rechtshinweis: Mit einer Anfrage erklärt sich jeder Interessent damit einverstanden, dass die Firma Olma Immobilien GbR ihn telefonisch kontaktieren oder schriftlich ein Kaufangebot und ein Exposé zusenden darf. Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir für deren Richtigkeit keine Gewähr

Die Stadt Wetter ist eine Kleinstadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit fast 10000 Einwohnern. Im Ort pulsiert das Leben dennoch läd die hier angebotene Wohnung zum Genießen und Entspannen ein. Sie haben nur kurze Wege zu allen Belangen des täglichen Lebens. Denn alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im Ort. So finden Sie Apotheken, Ärzte, Optiker, Hörgeräteakutstiker,Bäckerei, Metzger, Supermärkte, Banken, Hallenbad, Freizeitgestaltung, Schule usw. nur wenige Gehminuten entfernt. Hier ist man Mitten im Leben und kann doch entspannt wohnen. Die Satdt Marburg ist per Bahn in ca. 15 Minuten zu erreichen und von dort aus ist es auch eine Leichtigkeit in ca. 1 Stunde selbst das Rhein-Main-Gebiet zu erreichen.

Hinweis: Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass das Angebot ausschließlich für Sie und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist. Im Falle der Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das Exposè wurde auf Grundlage von Informationen des Verkäufers und uns vorliegenden Unterlagen erstellt und von uns nicht geprüft. Wir übernehmen für deren Richtigkeit keine Haftung. Das angebotene Objekt wurde nebst Kontaktverknüpfung im Datensystem " Lagler" erfasst und ist damit auch ohne schriftlichen Nachweis nach Vertragsabschluß provisionspflichtig bindend und gerichtsverwertbar !

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