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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Jonasstraße 48, 12053 Berlin, Neukölln (Neukölln) | Mapio.net
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Fassade -- Sanierte 2 Zimmerwohnung mit 2 Balkonen

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.100 61 m²
Jonasstraße 48, 12053 Berlin, Neukölln (Neukölln)


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Allgemein: - Vorderhaus Räume: - verputzte Wände - Parkettboden Badezimmer: - Dusche


In dem Mietvertrag wird eine Nettokaltmiete in Höhe von 1.100,00 EUR vereinbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels während des Geltungszeitraums des MietenWoG Bln lediglich eine Nettokaltmiete in Höhe von 398,35 EUR gefordert und entgegengenommen wird. Die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete in Höhe von 1.100 EUR wäre dann vollständig zu zahlen, wenn sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstigen Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet, außer Vollzug gesetzt wird oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Bei einer Verfassungswidrigkeit oder sonstigen Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) würde der Vermieter die Differenz zwischen der im Mietvertrag vereinbarten Miete und der nach dem MietenWoG Bln zulässigen Miete seit dem Beginn der Pflicht zur Zahlung der Miete nachfordern. A base rent amounting to 1.100 EUR is agreed in the rental agreement. It is expressly pointed out that, against a background of the Berlin rent cap during the period of validity of the MietenWoG Bln, law on rent cap for housing in Berlin, only a base rent of 398,35 EUR is demanded and received. The base rent of 1.100 EUR agreed in the rental agreement would then be payable in full if the unconstitutionality or other invalidity of the MietenWoG Bln were to be proven, in whole or in part with regard to those parts relevant to the rent, that would end, suspend or otherwise abrogate MietenWoG Bln. In the event of the unconstitutionality or other invalidity of the MietenWoG Bln being proven in whole or in part with regard to those parts relevant to the rent, the landlord would request the difference between the rent agreed in the rental agreement and the rent allowed under MietenWoG Bln retroactively from the beginning of the obligation to pay rent.


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