eingeschossiges Ein-/Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Vollkeller mit Garage Wohnrecht: Für die Dachgeschosswohnung sowie die Garage und einen Kellerraum besteht ein unbefristetes, dinglich abgesichertes Wohnrecht. Der Berechtigte wohnt in der Dachgeschosswohnung Weitere detaillierte Informationen hierzu, insbesondere auch zu dem Wert des Wohnungsrechts, geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Baurecht nach §34 BauGB
ruhige Sackgasse in Fleestedt