Es handelt sich um die letzte Baulücke in einer kleinen, ruhigen Siedlung.
Wenige hundert Meter vom Schleiufer entfernt. Das Grundstück liegt sehr ruhig in einer Sackgasse, die mit wenigen Einfamilienhäusern bebaut ist.
Die Bebauung ist gem. § 35 BauGB möglich, d.b., ein Einfamilienhaus soll sich an die Nachbarbebauung anpassen. Das Grundstück ist mit Strom, Wasser, Gas (Flüssiggas) sowie Glasfaser erschlossen und liegt an einer asphaltierten Straße. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Kleinkläranlage, was sich positiv auf die Unterhaltskosten auswirkt.