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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Märkischer Ring 13, 58097 Hagen, Altenhagen | Mapio.net
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Wohnessküche, 2 Zimmer Wohnung -- Helle und zentrale 2 Zimmerwohnung

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 300 50 m²
Märkischer Ring 13, 58097 Hagen, Altenhagen


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Diese geräumige 2 Zimmer Erdgeschoss Wohnung in Hagen erstreckt sich auf ca. 50 m² und bietet durch ihren Schnitt idealerweise für Singles oder Paare ein neues Zuhause. Aufteilung der Wohnung: Durch den Flur gelangt man links zur Wohnessküche, mittig ins Badezimmer mit Badewanne und rechts ins Schlafzimmer.


Diese ca. 50 m² große Wohnung in Hagen verfügt über folgende Ausstattung: • Doppel verglaste Fenster • Laminatboden im Wohn und Schlafbereich


Hagen ist eine kreisfreie Großstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets und ist die größte Stadt in Südwestfalen. Hagen wird oft als „das Tor zum Sauerland“ bezeichnet. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie im Regionalverband Ruhr und liegt in der Metropolregion Rhein-Ruhr. Hagen ist der Sitz eines Amts-, Land- und Arbeitsgerichts sowie mehrerer überregional bedeutender Institute und Verwaltungsbehörden. Hagen ist außerdem Sitz der einzigen staatlichen Fernuniversität Deutschlands. Seit 2012 führt Hagen offiziell den Namenszusatz „Stadt der FernUniversität“; dieser Zusatz ist in dieser Schreibweise auf dem Ortsschild vermerkt. Die größte Ausdehnung des Hagener Stadtgebiets beträgt in Nord-Süd-Richtung 17,1 km und in West-Ost-Richtung 15,5 km. Die Stadtgrenze von 89,7 km Länge setzt sich zusammen aus 3,3 km zu Dortmund, 9 km zum Kreis Unna, 56,6 km zum Ennepe-Ruhr-Kreis und 20,8 km zum Märkischen Kreis. Die Fläche der Stadt beträgt 160,36 km². 42 Prozent des Hagener Stadtgebietes bestehen aus Wald. Die vier Flüsse erstrecken sich in Hagen über eine Länge von 52,2 km: Ruhr 11,5 km, Lenne 13,1 km, Volme 21,3 km und Ennepe 6,3 km.


Verfügbar ab sofort Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.


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