Clicky

2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Alte Hellersdorfer Str. 134, 12629 Berlin, Hellersdorf (Hellersdorf) | Mapio.net
INAKTIV

Außenansicht -- Modernisierte Traumwohnung!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 428 49 m²
Alte Hellersdorfer Str. 134, 12629 Berlin, Hellersdorf (Hellersdorf)


Suche




- + Suche


INAKTIV

Die Mitte der 1980iger Jahre entstandenen Neubauten befinden sich in einem gepflegten Zustand. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen vermitteln eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität. Ausreichend Stellplätze sind in der nahen Umgebung vorhanden. Das Objekt wird über Fernwärme versorgt, in der Miete ist der Grundbeitrag für das Kabelfernsehen bereits enthalten. Die Nutzung von volldigitalem Fernsehanschluss mit Highspeed-Internet-Zugang ist möglich. Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf www.wohnen-in-hellersdorf.de


Diese attraktive Wohnung würde frisch modernisiert. In allen Räumen wurde ein wohnlicher PVC-Belag in Laminatoptik verlegt. Die Wohnung wird Ihnen in Raufaserweiß übergeben. Zur Ausstattung der Küche gehört neben dem Fenster auch ein Fliesenspiegel - auf Wunsch stellen wir Ihnen gern einen Ceranherd und eine Doppelspüle zur Verfügung. Das Bad ist modern verfliest und mit einen Handtuchheizkörper ausgestattet. Ein Aufzug bringt Sie in die 7. Etage.


Die grüne und sehr gepflegte Wohnanlage liegt am östlichen Stadtrand von Berlin und ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz (Tram M6,18, Bus X54, 197, U5) angeschlossen. Kindergärten, Schulen und Ärzte sind fußläufig erreichbar. Das Einkaufszentrum Helle Mitte befindet sich in der unmittelbaren Umgebung und lädt Sie mit vielfältigen Freizeit- und Entertainmentmöglichkeiten (Kino, Bowling, Fitnesscenter, etc.)ein. Der Berliner Ring A10/E55 ist nur ca. 8 Autominuten entfernt, die City/Alexanderplatz ist in ca. 20 Autominuten zu erreichen.


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots 2-Zimmer Wohnungen zu vermieten erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

Löschen anfordern
Impressum