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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Landauer Strasse 5, 65934 Frankfurt am Main, Nied | Mapio.net
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Hausansicht -- 2 Zimmer - Wohnung im 1-OG , Balkon, Küche, Bad, WC

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 750 60 m²
Landauer Strasse 5, 65934 Frankfurt am Main, Nied


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- Die angebotene Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 67,00 m² befindet sich in 1. Obergeschoss eines im Jahr 1966 errichteten, vierstöckigen Wohngebäudes. - Wohnanlage bestehend aus sechs viergeschossigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils acht Wohneinheiten in grüner Umgebung und mit sehr guter Verkehrsanbindung. - Es besteht eine gute Anbindung mit der Stadtbahn sowie direkte zum Flughafen. Dennoch liegt die Wohnung in einer ruhigen Lage. - Wohnwerte Grundriss - Isolierglas Fenster - Miete 750,00 €, NK 220,00 € - Weiteren Stauraum hält ein zur Wohnung gehörender Kellerraum mit ca.4 qm bereit sowie Fahrradraum und Gemeinschaftsräume


- Wohnzimmer, Schlafzimmer , Küche, Bad, separates WC, Balkon, Keller. - Angebotene Wohnung befindet sich im 1.OG - Laminatboden - Tageslichtbad /gefliest / Badewanne - Die Wohnung wurde im Oktober 2017 komplett renoviert.


- Nied liegt etwa 5,7 km westlich der Frankfurter Hauptwache, nördlich des Mains am Unterlauf des Flusses Nidda auf einer Höhe von 98 m über NN. Die Siedlung lässt einen regelhaften Grundriss im Flusswinkel von Main und Nidda mit der Kirche in zentraler Lage erkennen. - Die moderne Siedlungsentwicklung hat sich ostwärts in Richtung Griesheim und Frankfurter Innenstadt vorgeschoben. Nachbarstadtteile von Nied sind im Westen Höchst, im Norden Sossenheim, im Osten Griesheim und im Süden jenseits des Mains Schwanheim. - Vielfältige Einzelhändler in Nähe.


- Alle Angaben in diesem Exposé wurden uns durch Dritten übermittelt und konnten von uns nicht geprüft werden, Eine Haftung, für die Richtigkeit und Vollständigkeit derAngaben kann daher nicht übernommen werden. - Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. - Die beschriebenen Eigenschaften, Wohnflächenberechnung bzw. Preis- oder Nebenkostenangaben werden erst durch Schriftform bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages rechtsverbindlich - Wir weisen weiter darauf hin, nach der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) vom 13. August 2008 sind wir ebenso wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Notare verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, indem wir uns ihren Personalausweis zeigen lassen und ihre Daten aufnehmen.


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