In diesem Mischgebiet (Nutzung 50:50) haben Projektentwickler, Bauträger und Investoren die Möglichkeit Wohnraum und Gewerbe entstehen zu lassen. Es liegt kein Bauzwang oder Vorrang vor. Möglich wären z.B. zwei MFH mit jeweils 8 WE (70-90m² Wohnungen mit 1400m² Gesamtwohnfläche) und ein Bürohaus, Gewerbegebäude oder Praxishaus (1400m² Nutzfläche). Denn in unmittelbarer Nähe entstehen weitere MFH Häuser, da würden sich medizinisch versorgende Unternehmen anbieten. Boden-, Artenschutz- und Lärmgutachten liegen bereits vor. - Ideal für PROJEKTENTWICKLER, BAUTRÄGER UND INVESTOREN - Mischbebauungsgebiet 50:50 - 2 MFH mit 70-90m² Wohnungen, 16 WE und 1400m² Gesamtwohnfläche - 1 Bürogebäude oder Praxishaus mit 1400m² Nutzfläche - Gutachten liegen vor - gute Verkehrsanbindung - und, und, und...
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