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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Theodorstr. 3, 12099 Berlin, Tempelhof (Tempelhof) | Mapio.net
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Wannenbad -- Terrassenwohnung im Souterrain mit EBK in ruhiger Lage

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.315 101 m²
Theodorstr. 3, 12099 Berlin, Tempelhof (Tempelhof)


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Das Objekt 'Theodorstraße 3' ist im Jahre 1900 erbaut worden. Die gepflegte Fassade sowie die Treppenhäuser machen einen guten Eindruck.


Bei diesem Angebot handelt es sich um eine geräumige 3,5 Zimmerwohnung. Der gesamte Wohnbereich ist mit edlem Eichenparkett versehen. Die offene Wohnküche ist mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet und ist im Arbeits- und Bodenbereich ansehnlich gefliest. Das moderne Wannenbad mit Fenster ist rundum gefliest und mit neuen Sanitärobjekten ausgestattet. Die Wohnung verfügt über ein Gäste-WC. Der schöne Schnitt und die geräumige Terrasse runden dieses attraktive Angebot ab. Die Wohnung wird mit einer Zentralheizung beheizt und die Warmwasserversorgung ist ebenfalls zentral.


Die Theodorstraße ist eine Seitenstraße des Tempelhofer Damms unweit des Wenckebach-Klinikums. In unmittelbarer Nähe befinden sich sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, z.B. Karstadt, diverse Einzelhändler und zahlreiche Restaurants und Cafés. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist mit dem U-Bahnhof ‚Kaiserin-Augusta-Straße’ (U6) und Buslinien gewährleistet. Kindergärten und Schulen sind nur wenige Gehminuten entfernt. Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten bieten die umliegenden Parkanlagen wie z.B. der Franckepark, der Tempelhofer Hafen oder der begrünte Uferweg des Teltowkanals.


- Etage: - Untergeschoss - Zimmer: 3 1/2 - Wesentlicher Energieträger: Erdgas - Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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