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4-Zimmer Wohnung zu vermieten, Sonnenallee 101, 12045 Berlin, Neukölln (Neukölln) | Mapio.net
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Wohnungsbilder -- Schöne Maisonette Wohnung im Vorderhaus 4./ 5.OG in Neukölln

4-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.613 121 m²
Sonnenallee 101, 12045 Berlin, Neukölln (Neukölln)


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Das Wohnhaus wurde im Jahre 1906 erbaut und hat einen begrünten Hofbereich.


Die hier angebotene Maisonette-Wohnung ist frisch saniert und liegt in der vierten und fünften Etage des Vorderhauses. Beide Etagen sind über eine Treppe im Flur miteinander verbunden. In jeder Etage befinden sich zwei gut geschnittene Zimmer. Die tagesbelichtete Küche ist neu gefliest und bietet Platz für einen Essbereich. Neben einem ansprechend gefliesten Wannenbad mit wandhängendem WC und Handtuchheizkörper steht ein separates Duschbad zur Verfügung. Die Wohnung wird über eine Zentralheizung beheizt. Die Objektmaßnahmen werden noch bis 2021 andauern. Balkone und Aufzüge werden angebaut. Die Wohnung erhält keinen Balkon, bitte berücksichtigen bei der Bewerbung.


Das Gebäude in der 'Sonnenallee 101' befindet sich im beliebten Norden Neuköllns. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der nahen Umgebung. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist mit dem U-Bahnhof 'Rathaus Neukölln' (U7) und mehreren Buslinien gewährleistet. Mit dem Auto erreichen Sie innerhalb weniger Minuten die B 96a oder die Autobahnauffahrt 'Buschkrugallee'. Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen sowie diverse Freizeitangebote sind im nahen Umfeld vorhanden.


Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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