Das Baurecht richtet sich nach der umliegenden Bebauung (§ 34 BauGB). Vorbehaltlich einer genehmigten Bauvoranfrage sind ein Ein- oder Zweifamilienhaus, evtl. auch zwei kleine Doppelhaushälften vorstellbar. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein Altbestand aus dem Jahr 1906 mit einem Anbau von 1983.
Die Marktgemeinde Waal - idyllisch gelegen zwischen Landsberg und Buchloe - verfügt über eine gute Infrastruktur mit Kindergarten, Grundschule und diversen Einkaufsmöglichkeiten wie Bäcker, Metzger, Bioladen u.a. Zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten gibt es in der näheren Umgebung, z.B. Allgäu Skyline Park, Therme Bad Wörishofen, Golfplätze und vieles mehr. Für Bergwanderer und Wintersportler ist es nicht weit bis zu den Allgäuer Bergen. Es besteht gute Verkehrsanbindung über die A96 München-Lindau die Bahnlinie München-Lindau.
Alle Angaben beruhen auf von Dritten erteilten Informationen. Gewährleistung und Haftung für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit sind ausgeschlossen. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Als Rechtsgrundlage gilt ausschließlich der notarielle Kaufvertrag. Grundriss-/ Lage- und sonstige Pläne sind nicht maßstabsgetreu. Angegebene Nutzungsmöglichkeiten oder Bebauungsvorschläge sind unverbindlich und bedürfen gegebenenfalls einer behördlichen Genehmigung.