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4-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 60388 Frankfurt am Main, Bergen-Enkheim | Mapio.net
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Wohnzimmer 2 -- Helle 4 Zimmer Wohnung in Ruhiger Lage in Frankfurt Bergen-Enkheim

4-Zimmer Wohnung zum Verkauf 680.000 110 m²
60388 Frankfurt am Main, Bergen-Enkheim
bisheriger Preis 615.000


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Wir verkaufen eine Lichtdurchflutete 4 Zimmerwohnung in einem gepflegten Mehrfamilienhaus in schöner Berger Lage. Die großzügige und helle Wohnung bietet 110 Quadratmeter komfortable Wohnfläche, einen geräumigen Wohnbereich mit Zugang zum Balkon, ein Arbeits- oder Gästezimmer und ein Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon, sowie ein Kinderzimmer. Sowie zwei freundliche, hellgeflieste Tageslichtbäder. Die Einbauküche verfügt über eine Kühl-Gefrierkombination, Geschirrspülmaschine, einen Herd mit Cerankochfeld und eine Dunstabzugshaube. Wohnbereich, Flur und Küche sind mit pflegeleichten, hellen Boden ausgestattet. Die Schlafzimmer sind mit Parkett ausgelegt. Ein Tiefgaragenstellplatz der für € 15.000 mit der Wohnung erworben werden kann rundet das Angebot ab.


Die Wohnung ist ausgestattet mit: - 4 Zimmer - 110 qm Wohnfläche - 2 Balkone - Jalousien - Parkett - Fußbodenheizung - Einbauküche - Gäste WC - Helles Bad mit Badewanne und Fenster - Helles Bad mit Dusche und Fenster - Waschraum - Schlafzimmer - Keller - Garage-Duplex oben zzgl. 15.000 Euro - Aufzug


Bergen ist ein sehr beliebter Stadtteil Frankfurts. Die Topografie des Stadtteils ist durch den Übergang des Maintals in die ansteigende Wetterau geprägt, dem sogenannten Berger Hang. An dieser Geländekante, die in West-Ost-Richtung verläuft, liegen Gartenanlagen und Streuobstwiesen. Bergen ist aufgrund seiner Aussicht über das östliche Rhein-Main-Gebiet bis zum Odenwald und Spessart als Wohnsitz sehr beliebt. Bergen-Enkheim verfügt über eine Anbindung mit der U-Bahn. Sie verbindet Bergen-Enkheim seit 1992 direkt mit der Frankfurter Innenstadt. Es verkehren die U7 und seit Dezember 2008 jeder zweite Zug der Linie U4.


Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen. Was wird als Geldwäsche angesehen? Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Wer ist betroffen? Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Was soll erreicht werden? Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet. Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren? Bei einer natürlichen Person: • Name, Geburtsort, Geburtsdatum, • Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und • den wirtschaftlich Berechtigten Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: • Firma, Name oder Bezeichnung, • Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, • Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter, • ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben Was muss noch beachtet werden? Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten. Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren Alle Angaben in diesem Exposé Stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Provision Wir weisen abschließend darauf hin, dass dieses Angebot für den Empfänger der Email als Erwerber/ Mieter provisionspflichtig ist. Die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision bei Abschluss eines Mietvertrages beträgt bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit bis 5 Jahre 3,0 Monatsmieten, bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren 4,0 Monatsmieten, bei Gewerbemietverträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahren 5,0 Monatsmieten, jeweils zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe. Sie ist fällig und verdient bei Mietvertragsunterzeichnung. Im Falle eines Verkaufs/ Erwerbs einer Immobilie beträgt die Maklerprovision 5% zzgl. MwSt. (also 5,80%). Sie ist fällig und verdient am Tage des notariellen Kaufvertragsabschlusses durch den Käufer. Maßgeblich für die Berechnung der Vergütung ist der ausgehandelte und in dem notariellen Vertrag beurkundete Kaufpreis. Die Provision ist auch fällig, wenn von Dritten durch dieses Angebot unmittelbar oder mittelbar Gebrauch gemacht wird. Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Verkäufer, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung und / oder Gewähr. Das Angebot ist vertraulich zu behandeln. Vor einer Weitergabe an Dritte ist eine schriftliche Freigabe durch uns zwingend erforderlich. Ergänzend verweisen wir auf die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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