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Grundstück zum Verkauf, 66482 Zweibrücken, Stadtmitte | Mapio.net
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Obenansicht -- AK - Erschlossenes Baugrundstück in Toplage Zweibrückens

Grundstück zum Verkauf 150.000 640 m²
66482 Zweibrücken, Stadtmitte


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Ein sehr schönes ebenerdiges, erschlossenes Baugrundstück mitten im Wohngebiet von Zweibrücken. Geeignet zum Bau eines Einfamilienhauses. Eine Bauvoranfrage ist vom Interessenten zu stellen ( Eigentümer - Vollmacht wird hierfür erstellt ) Die Straßenfront beträgt ca. 45 Meter. Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!! Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung! Sie erreichen mich unter: 0179 649 6045


Das Baugrundstück liegt mitten im Wohngebiert von Zweibrücken von welchem man trotz ruhiger lage fast alles ohne Auto erreichen kann. Genügend Einkaufsmöglichkeiten ebenso wie Schulen, Kindergärten und Ärzte sind schnell erreicht. Zur Autobahn A8 2,5 km Universitätsklinikum des Saarlandes 12.5 km entfernt Homburg 14 km Saarbücken 41 km Kaiserslautern 48 km Neunkirchen 22km


Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und entbindet nicht von unserem Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Kaufvertrages. Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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