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Haus zum Verkauf, 67251 Freinsheim, Bad Dürkheim (Kreis) | Mapio.net
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18225A11-8D18-4846-A13D-938... -- Mehrfamilienhaus mit Gastronomie in Freinsheim/Kapitalanleger

Haus zum Verkauf 720.000 319 m²
67251 Freinsheim, Bad Dürkheim (Kreis)
bisheriger Preis 660.000


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***AUFGEPASST KAPITALANLEGER/INVESTOREN/FAMILIEN*** Mehrfamilienhaus/Gastronomie mit 3 Wohneinheiten + Dachgeschoss(Gehoben) In zwei Wohneinheiten wohnt der Eigentümer selbst, zurzeit ist nur eine Wohnung und der Gastronomiebetrieb vermietet, das Dachgeschoss mit ca. 100 qm Wohn- und Nutzfläche wurde komplett NEU aufgestockt. Wohnung 1 EG 59,80 qm Wohnung 2 OG 71,25 qm Wohnung 3 OG 88,10 qm Dach ausgebaut als Wohnung(Gehoben)/Nutzfläche ca 100 qm Laden 87,83 qm Mieteinahmen: Ismiete: 1.550 Euro Sollmiete: 4.350 Euro x 12= 52.200


Gehoben Energieausweis ist beantragt


Die Immobilie befindet sich in der Kleinstadt Freinsheim in Rheinland-Pfalz ca. 24 km westlich von Ludwigshafen und Mannheim. Hier profitieren Sie oder Ihre Mieter von zahlreichen Weingütern in direkter Umgebung sowie der Nähe zu Wiesen und Wäldern. Nach nur wenigen Metern kann bereits ein Feldweg zum Spazieren, Joggen und Radfahren erreicht werden. Die Naturschutzgebiete “Haardtrand” und “Felsenberg-Berntal” liegen eine ca. 15-minütige Autofahrt entfernt und laden zu Ausflügen mit der Familie ein. Für den täglichen Bedarf befinden sich sämtliche Geschäfte in einem Umkreis von nur etwa 1,5 km - darunter beispielsweise ein Supermarkt, eine Apotheke sowie eine Post- und Bankfiliale. Eine Grundschule liegt in nur ca. 350 m und ein Kindergarten in etwa 800 m Entfernung, was für die Familienfreundlichkeit der Immobilie spricht. Gute Verkehrsanbindung an die Autobahnen A6, A650 & A61.


Da es sich hierbei um ein Vermittlungs- und/oder Nachweisgeschäft handelt, berechnen wir dem Käufer im Verkaufsfall eine Provision in Höhe von 5,80 % des Verkaufspreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16%, fällig und zahlbar bei notariellem Kaufvertragsabschluss. Die Firma E9 Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben stammen vom Eigentümer.


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