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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Auguste-Viktoria-Allee 45, 13403 Berlin, Reinickendorf (Ortsteil) | Mapio.net
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Hausansicht -- Helle, moderne 2-Zimmer Wohnung mit Balkon

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 505 63 m²
Auguste-Viktoria-Allee 45, 13403 Berlin, Reinickendorf (Ortsteil)


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Die großzügig geschnittene 2-Zimmerwohnung befindet sich im 3. Obergeschoss dieser Liegenschaft und verfügt über einen Balkon der von der Küche und dem Wohnzimmer begehbar ist.


- Balkon - Laminatböden in allen Räumen - modernisiertes, neu gefliestes Wannenbad mit Lüftung und einem Handtuchheizkörper - Zentralheizung - die Warmwasserversorgung erfolgt mittels eines Durchlauferhitzers / Boiler - Kunststofffenster mit Rollläden - TV & Kabelanschluss - Gegensprechanlage


Die Auguste-Viktoria-Allee liegt unweit vom Ortskern am Kurt-Schumacher-Platz. Diverse Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Apotheken sowie Ausgehmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Die U-Bahnstation Scharnweberstraße (U6) sowie Busanbindungen befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Durch die direkte Nähe zur Stadtautobahn erreichen Sie in kurzer Fahrzeit das Zentrum der Stadt.


Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 381,73 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.


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