Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass eine Person berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt, wenn das Einkommen die Grenze nach dem Wohnungsförderungsgesetz nicht übersteigt. Bitte erfragen Sie aktuellen Sätze bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt.
-Loggia -Wannenbad, hell gefließt -gemütliche Küche -großzügiger Wohn- und Essbereich
Direkt in der City! Einkaufsmöglichkeiten direkt vor der Haustür. Von hier gelangen Sie mit den öffentlichen Buslinien ganz bequem in die umliegenden Ortschaften sowie ins Gewerbegebiet und zum Bahnhof.
- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, Renovierung nach eigenen Wünschen, Freistellung möglich Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die eine Person dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte erfragen Sie alle weiteren Informationen bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Für Mietinteressenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation kein Anrecht auf einen WBS haben, bieten wir die Prüfung einer Freistellung beim zuständigen Wohnungsamt an. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.