Die gemütliche 4-Zimmer Altbauwohnung befindet sich im 2. Obergeschoss in beliebter Wohnlage im Friedrichshain. Es handelt sich hierbei um ein gepflegtes Mehrfamilienhaus in der Landsberger Allee 8 mit Ladenzeile im Erdgeschoss.
- 4 helle, geräumige Zimmer - moderner Laminatboden - Küche mit neuen Bodenfliesen und modernem Fliesenspiegel - modern gefliestes Wannenbad mit Fenster, wandhängendem WC und Handtuchheizkörper - Kunststofffenster mit Isolierverglasung - Zentralheizung
Die zentral gelegene Landsberger Allee 8 befindet sich im Berliner Bezirk Friedrichshain. Der begehrte Volkspark Friedrichshain ist fußläufig zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befinden sich diverse Einkaufs- sowie Ausgehmöglichkeiten und viele kulinarische Höhepunkte. Bis zum Alexanderplatz benötigen Sie lediglich 8 Autominuten. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch die Nähe zu Bus, Straßenbahn und S-Bahn gegeben.
Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins lassen Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular zukommen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Folgende Unterlagen sind bei Mietvertragsabschluss vorzulegen: - Einkommensnachweise der letzten 3 Monate - Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Anmietung dieser Wohnung ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen in Höhe von mindestens drei Bruttowarmmieten nachgewiesen werden muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Miete diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 743,94 € gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und zukünftig vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt.