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Haus zum Verkauf, 28325 Bremen, Ellenerbrok-Schevemoor | Mapio.net
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IMG_9091 (1) -- Reihenmittelhaus zur Selbstverwirklichung - Ihr familienfreundliches Eigenheim in Bremen Osterholz

Haus zum Verkauf 230.000 100 m²
28325 Bremen, Ellenerbrok-Schevemoor


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Das gepflegte Reihenmittelhaus aus den sechziger Jahren in Bremen Osterholz, welches sich in einer Sackgasse befindet, könnte Ihren Traum von einem Eigenheim wahr werden lassen. Die fünf Zimmer des Hauses sind auf ca. 100 Quadratmeter verteilt und sind wohldurchdacht, wodurch ein ideales Familienzusammenleben gegeben ist. Eine großzügige recht moderne Küche sowie ein geräumiges Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur Terrasse finden Sie im Erdgeschoss vor. Die Terrasse, die über eine elektrische Markise verfügt, kann auch durch den Keller erreicht werden und lädt aufgrund ihrer westlichen Ausrichtung zu ausgiebigen Sonnenstunden ein. Des Weiteren bietet der zur Terrasse angrenzende wundervolle Garten weitere Entspannungsmöglichkeit. Circa 173,00m² Grundstücksfläche könnten Sie Ihr Eigen nennen. Nicht nur die im Obergeschoss befindlichen drei Schlafzimmer bieten Ihnen ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten, sondern auch die weiteren Quadratmeter im Dachgeschoss, welche Freiräume für individuelle Bedürfnisse offenlassen. Sanitäranlagen und eine Küchenzeile sind hier bereits vorhanden. Darüber hinaus wurde das Dach vor zehn Jahren neu eingedeckt, welches somit zu jeder Jahreszeit eine angenehme Temperatur gewährleistet. Nicht unerwähnt möchten wir lassen, dass die Vollunterkellerung des Hauses eine Stehhöhe aufweist und ausreichend Stauraum und zudem ein Gäste-WC bietet. Hier haben Sie auch Zugang zu dem schön angelegten Garten. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Objekts erfolgt mittels zentraler Ölheizungsanlage. Das Haus wird aktuell nicht bewohnt und kann somit kurzfristig bezogen werden. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, die Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben, ist der derzeitige Leerstand ebenso optimal, da Sie somit eine Miete erzielen können, die den aktuellen Marktwert widerspiegelt. Ein fester Mietvertrag mit einem veralteten Mietpreis ist hier nicht gegeben. Diese Immobilie ist vom Zustand und von der Ausstattung nicht mehr zeitgemäß, besitzt aber viel Potenzial und ist Grund solide. Mit einer Portion Vorstellungskraft und Bereitschaft kann daraus wieder ein kleines Schmuckstück werden.


Reihenmittelhaus aus dem Jahre 1961 _circa 100 m² Wohnfläche _circa 40 m² Nutzfläche _ wohldurchdachter Grundriss _circa 173,00m² Grundstücksfläche _Raumgroßzügigkeit _doppelt verglaste Kunststofffenster von 1995 _manuell bedienbare Außenjalousien _charmante Terrasse zur West-Sonnenlage _elektrische Markise _kaum einsehbarer Garten _recht moderne Einbauküche _überwiegend Teppichboden _nachgerüstete Dachdämmung _Vollunterkellerung _Gäste-WC im Keller _Ölheizungsanlage


Das hier angebotene Objekt befindet sich im kinderfreundlichen Stadtteil Bremen Osterholz. Viele Grünflächen, diverse Freizeitmöglichkeiten und stets ein angenehmes Miteinander zeichnen diese Region aus. Das breit gefächerte Angebot an fußläufig erreichbaren Schulen, Kindergärten, Ärzten und Freizeiteinrichtungen, macht Bremen Osterholz zu einem der Spitzenreiter und zeigt die Vorzüge am Wohnen in zentraler Lage. Ein Highlight ist außerdem die unmittelbare Nähe zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, welche Sie in kurzer Zeit bequem in die Bremer Innenstadt bringt und auch in weitere Teile Bremens problemlos ohne Auto befördert. Lassen Sie sich selbst von der unschlagbar zentralen Lage dieses Reihenhauses überzeugen.


Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeiten auf der Basis des Objekt-Exposès und den damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,8% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Lars Schnell Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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