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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Sollingzeile 11, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld | Mapio.net
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Außenansicht -- Die erste gemeinsame Wohnung...

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 454 59 m²
Sollingzeile 11, 13589 Berlin, Falkenhagener Feld


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Möbel rein, glücklich sein - das ist das Motto dieser geräumigen Zweiraumwohnung im grünen Falkenhagener Feld. Lassen Sie sich verzaubern von dem Gedanken, dass dieses sanierte Schmuckstück noch in diesem Jahr Ihr neues Zuhause werden könnte. Die Wohnung wird komplett überholt und an den zeitgemäßen Standard angepasst. Es erwarten Sie zum Einzug helle Räume und ein modernes Tageslichtbad mit Badewanne und Handtuchheizkörper, in Beige gehalten. Abgerundet wird das Rund-Um-Sorglos-Paket durch den schönen Balkon. Sie müssen nur noch einen Fußboden verlegen und können einziehen. Zu Ihrem Komfort steht Ihnen zusätzlich ein Mieterkeller zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Das Wohngebiet zeichnet sich durch die vielen Grünflächen und eine hervorragende Infrastruktur aus. Arztpraxen, Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie eine Bank und Bibliothek befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Naherholungsgebiete Kiesteich und Spektewiesen sowie der Spandauer Forst sind zu Fuß zu erreichen. Bis zur Altstadt Spandau mit den Arkaden und dem Bahnhof sind es mit dem Bus knapp zehn Minuten. Vom Bahnhof Spandau gelangt man mit U- und S-Bahn auf kurzem Weg ins Zentrum Berlins. Darüber hinaus ist Spandau ein wichtiger Haltepunkt für den Regionalverkehr.


- Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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