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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Marienfelder Allee 214, 12279 Berlin, Marienfelde | Mapio.net
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Außenansicht -- Modern Wohnen in Marienfelde !

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 565 58 m²
Marienfelder Allee 214, 12279 Berlin, Marienfelde


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Die Wohnanlage Marienfelder Tor wurde 1995 fertiggestellt und bietet komfortabel ausgestattete Wohnungen. Fußbodenheizung, moderne Bäder und Balkon/Loggia bzw. teilweise Terrasse sind vorhanden. Ein Aufzug (der auch ins Kellergeschoss fährt) sowie ein abschließbares Kellerabteil runden das Angebot ab. Die Wohnanlage ordnet sich um einen begrünten Innenhof mit ansprechender Gestaltung an. Die großzügigen Gartenanlagen bieten mehrere Ruhezonen und verschiedene Kinderspielplätze. Die Anmietung eines PKW-Stellplatzes in der Tiefgarage ist möglich (derzeit 40,- EUR/mtl.).


Vor Einzug wird die Wohnung auf einen modernen Standard gebracht. Das großzügig geschnittene Bad mit Badewanne wird ist modern und wird keine Wünsche offen lassen. In der Küche befindet sich objektseitig ein Fliesenspiegel und ein verfliester Küchenboden. Die dort vorhandene Einbauküche kann ohne finanziellen Ausgleich übernommen werden. In allen Räumen und im Flur ist Laminat verlegt und eine Fußbodenheizung installiert.


Marienfelde liegt am südlichen Stadtrand Berlins. Die Wohnanlage "Marienfelder Tor" bietet gleich nebenan einen LIDL-Einkaufsmarkt mit Backwaren. Ebenso befindet sich ein Ärztezentrum in der Wohnanlage. Von der in der Nähe gelegenen Bushaltestelle Marienfelder Allee / Nahmitzer Damm fahren Sie mit dem X11 in wenigen Minuten zum S-Bahnhof Buckower Chaussee. Von dort weiter mit der S 2, z.B. zum Potsdamer Platz in 17 Fahrminuten. Die Bundesstraße 101 (Marienfelder Allee) liegt direkt vor der Tür. Für den Autoverkehr beträgt die Fahrzeit in die Berliner Innenstadt bei normalen Verkehrsverhältnissen rund 25 min. (Ku`damm).


- Ausstattung: Badewanne, Fussbodenheizung, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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