Clicky

2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Breitensteinweg 25A, 14165 Berlin, Zehlendorf | Mapio.net
INAKTIV

Außenansicht -- Wir modernisieren das Bad für Sie!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 542 61 m²
Breitensteinweg 25A, 14165 Berlin, Zehlendorf


Suche




- + Suche


INAKTIV

Die Wohnanlage wurde Anfang der 60-iger Jahre erbaut und Anfang der 90-iger Jahre mit einer Wärmedämmung und einem Dach-Aufbau versehen. In den viergeschossigen Häuserzeilen stehen gut geschnittene 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Alle Wohnungen haben einen Balkon und verfügen über Kabelanschluss. Gepflegte Grünanlagen laden zum Verweilen ein. Je nach Verfügbarkeit kann ein PKW-Stellplatz angemietet werden.


Der Besichtigungstermin findet während der Bauphase statt. Wir modernisieren das Badezimmer. Es wird modern gestaltet. Die Elektroanlage wird ebenfalls auf den neusten Stand gebracht. Hier werden wir im Anschluss die Renovierung der gesamten Wohnung durchführen. Den Bodenbelag bereiten wir mit einem Ausgleich für Ihren mietereigenen Wunschbelag vor. Spüle und Herd werden auf Wunsch gestellt.


Die Wohnanlage befindet sich im südlichen Zehlendorf. Die grüne Umgebung ist geprägt vom ehemaligem Grenzstreifen mit seinen schönen Spazierwegen, dem Teltow-Kanal und vielen beschaulichen Kleingärten. Eine Bushaltestelle am Teltower Damm ist ca. 3 min. zu Fuß entfernt, der S-Bhf. Zehlendorf ist in ca. 13 min. mit dem Bus zu erreichen. Die Fahrtzeit zur Autobahn beträgt ca. 10 Minuten. Einkaufsmöglichkeiten (Supermarkt, Apotheke, Zeitungsladen sowie eine Wäscherei) und ein kleiner Wochenmarkt befinden sich ganz nah in der Ladiusstraße und Andreezeile.


- Zimmer: 2 1/2 - Ausstattung: Badewanne, Tageslichtbad Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots 2-Zimmer Wohnungen zu vermieten erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

Löschen anfordern
Impressum