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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Wendlandzeile 12, 12157 Berlin, Schöneberg | Mapio.net
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Außenansicht -- Die erste gemeinsame Wohnung - mit Balkon!

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 427 54 m²
Wendlandzeile 12, 12157 Berlin, Schöneberg


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Unsere Anlage in der Nordmannzeile umfasst 3 bis 7-geschossige Bauten aus den Jahren 1954 bis 1957 und die Wohnungen besitzen meist einen Balkon oder eine Loggia. Zu der Anlage gehören auch einige Stellplätze, die zusätzlich angemietet werden können.


Die Küche verfügt über neue Wandfliesen im Arbeitsbereich sowie neue Bodenfliesen. Ein Ceranherd und eine Standspüle können auf Wunsch gestellt werden. Das Wannenbad wird neu gefliest und zeitgemäß mit einem Handtuchhalter als Heizkörper und einem wandhängendem WC ausgestattet. Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Die dafür entstehenden Stromkosten sind nicht in der Miete enthalten. Die Flure und die Zimmer erhalten einen Estrich-Ausgleich. Sofern möglich, wird ein Keller zur Verfügung gestellt. Die Wohnung wird frisch renoviert.


Das Objekt ist verkehrstechnisch sehr gut durch die A100 und A103 angebunden. Die Autobahnauffahrt erreichen Sie nach ca. 300 Metern. Für den öffentlichen Nahverkehr steht Ihnen der S-Bahnhof Friedenau (S1, Bus 187) in ca. 500m zur Verfügung. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich direkt an der Kreuzung Nordmannzeile Ecke Vorarlberger Damm. Unser Quartier ist in eine liebevoll gestaltete Grünanlage eingebettet. Das Freizeitpaket wird durch den "Insulaner" mit dem Stadtpark Steglitz, einem Schwimmbad, Minigolf und der Sternwarte abgerundet


- Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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