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4-Zimmer Wohnung zu vermieten, Heidenauer Str. 17, 12627 Berlin, Hellersdorf | Mapio.net
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Außenansicht -- Familienglück

4-Zimmer Wohnung zu vermieten 607 82 m²
Heidenauer Str. 17, 12627 Berlin, Hellersdorf


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Die Mitte der 80iger Jahre entstandenen Neubauten befinden sich in einem gepflegten Zustand. Die aufgelockerte Bebauung mit zahlreichen Grünflächen und liebevoll gestalteten Innenhöfen vermitteln eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität. Ausreichend Stellplätze sind in der nahen Umgebung vorhanden. Das Objekt wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt. In der Miete ist der Grundbeitrag für das Kabelfernsehen bereits enthalten. Die Nutzung von volldigitalem Fernsehanschluss mit Highspeed-Internet-Zugang ist möglich. Weitere Informationen und Angebote finden Sie auf www.wohnen-in-hellersdorf.de


Hier wartet eine gemütliche 4 Zimmer- Wohnung auf Sie. Die Wohnung wird noch umfangreich für Sie renoviert. Folgende Arbeiten werden in der Wohnung ausgeführt: - Raufaserweiße Wände - neue weiße Türen - Erneuerung der Elektroanlage - neuer PVC in Laminatoptik - Tausch der Sanitärobjekte Überzeugen Sie sich selbst bei einer Besichtigung.


Die grüne und sehr gepflegte Wohnanlage liegt am östlichen Stadtrand von Berlin und ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz (Tram M6,18, Bus X54, 197, U5) angeschlossen. Kindergärten, Schulen und Ärzte sind fußläufig erreichbar. Das Einkaufszentrum Helle Mitte befindet sich in der unmittelbaren Umgebung und lädt Sie mit vielfältigen Freizeit- und Entertainmentmöglichkeiten (Kino, Bowling, Fitnesscenter, etc.) ein. Der Berliner Ring A10/E55 ist nur ca. 8 Autominuten entfernt, die City/Alexanderplatz ist in ca. 20 Autominuten zu erreichen.


- Wesentlicher Energieträger: Fern-/Nahwärme - Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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