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Grundstück zum Verkauf, Putlitzer Straße 5, 16928 Brandenburg - Wolfshagen bei Groß Pankow | Mapio.net
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Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben
Putlitzer Straße 5, 16928 Brandenburg - Wolfshagen bei Groß Pankow


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Verkauft wird aus gesundheitlichen Gründen:

die Wassermühle in Wolfshagen, Putlitzer Straße 5, 16928 Groß Pankow OT Wolfshagen. Grundstücksgröße lt. Kataster: 2056qm
Gemarkung Wolfshagen, Flur 8, Flurstück 355 (Nur das Fachwerkgebäude)

Das Gebäude wurde zuletzt 1900 bzw. 1924 erweitert. Bis ca. 1968 als Getreidemühle mit Wasserkraft genutzt. Später war im Gebäude bis ca. 1994 die Gemeindeverwaltung ansässig! Das Gebäude in Fachwerkbauweise steht unter Denkmalschutz. 2009-2011 wurden am Gebäude umfangreiche Sicherungsmaßnahmen von einem Verein getätigt. Dennoch ist es kernsanierungsbedürftig! Dach ist dicht. Kein Wassereintritt.

Das Gebäude hat 4 Stockwerke und einen kleinen Keller.
Die Mühle war Teil des Gutshofes. Hinter dem Gebäude ist eine Halbinsel, ca. 4000qm groß. Auf der Insel ist starker junger Erlenbewuchs. Die Halbinsel ist im Laufe der Jahrzehnte größer geworden. Die Anlandung steht nach BbgWg § 9 dem Grundstückseigentümer zur Verfügung.

Zum Gebäude gehört das Turbinenhaus. Eine Turbine noch vorhanden. Die zweite seit ca. 1968 demontiert! Bei Historischer Stauhöhe von 39,89NN gab es 2,7m nutzbare Fallhöhe. Mittelabfluss ca. 3cbm/s. Mit moderner Technik lassen sich ca. 75kW erzeugen. Errechneter Jahresertrag sind ca. 500000kWh. Wasserabfluss wird unterhalb der Mühle gemessen, langjährige Daten verfügbar.

Eine Dienstbarkeit zum Bau- und Betrieb einer Stauanlage auf Flurstück 349 gehört mit zum Verkaufsgegenstand.

Wasserrecht:
2012 wurde ein Antrag zur Anerkennung der alten Wasserrechte gestellt! Der Antrag wurde abgelehnt, Widerspruch und Verwaltungsgerichtsklage sind ebenfalls gescheitert.
Allerdings ist eine Änderung des WHG in Arbeit, auf Grund eines Urteils vom EuGH erhält das WHG den neuen § 11a, dieser wird die Zulassungsverfahren erheblich beschleunigen. (Bis 150kW ein Jahr Verfahrensdauer) Die Länder müssen spezielle Genehmigungsstellen schaffen. Das geänderte WHG wird voraussichtlich im laufe des Jahres 2021 in Kraft treten.

Notarvertrag ab November 2021 möglich.

Anfragen bitte per Mail.

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