Diese gut geschnittene zwei-Zimmer-Wohnung wartet auf Sie und wurde bereits vor Kurzem saniert. Die komplette Elektrik, sämtliche Lichtschalter und Steckdosen wurden erneuert. Die Wohnung verfügt über ein neuwertig gefliestes Badezimmer mit Badewanne und Fenster. Die Küche besitzt einen Fliesenspiegel und einen Fliesenboden. Sämtliche Lackarbeiten an den Fenstern und Türen wurden bereits ausgeführt.
Für kurze Wege in die Stadt sorgen zahlreiche Buslinien und die die U-Bahnlinie 8 in unmittelbarer Nähe. Neben vielen kleinen Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der unmittelbaren Umgebung auch Kitas, Schulen und weitere Dienstleistungen wie Friseure und Apotheken. Das Einkaufszentrum "Hallen Am Borsigturm" erreichen Sie in ca. 10 Fahrminuten.
- Ausstattung: Abstellraum, Badewanne, Tageslichtbad, Breitband-Kabelnetz Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz weist erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten auf. Daher wurde bereits angekündigt das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Ungeachtet dessen sind die gesetzlichen Regelungen des MietenWoG Bln bis zur gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen. Nach dem vorgenannten Gesetz ist die Vermieterin gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen vor Abschluss des Mietvertrages die Stichtagsmiete im Sinne des Gesetzes mitzuteilen. Weiterhin sind wir gemäß § 6 MietenWoG Bln verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen, welche Umstände zur Berechnung der für Ihre Wohnung zutreffenden Mietobergrenze maßgeblich sind. Dies werden wir vor Abschluss eines Mietvertrages sicherstellen. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.