Laut Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche im Innenbereich für Gemeinbedarf ausgewiesen. Das Grundstück ist bebaubar nach§ 34 des Bau GB. Nach den §§ 11 und 17 der Bau NVO ist z.B. in sonstigen Son dergebieten eine maximale GRZ von 0,8 und eine maxi male GFZ von 2,4 zugelassen. Nach § 17 Abs. 2 können diese Obergrenzen aus besonderen städtebaulichen Gründen überschritten werden.
Eine genauere Aussage dazu kann jedoch nur eine kon krete Bauanfrage an das zuständige Bauamt erbringen.
Die äußere Erschließung ist gegeben. Straßen-, Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss sind vorhanden.
Hauptstraße 136
08304 Schönheide
Flurstück 162/15
Hauptstraße 136
08304 Schönheide