Das Grundstück ist voll erschlossen!
Lage: Der Bauplatz liegt fast am Ende einer Wohnstraße mit
Sackgassencharakter. Normaler Durchgangsverkehr ist dort nicht möglich.
Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Grundschule, usw. sind fußläufig zu
erreichen. Der Bauplatz liegt an einem Wald und angrenzenden
Feldern.
Durch Busse erreicht man angrenzende Gemeinde und Städte. Die
S-Bahn ist im Flächennutzungsplan vorgesehen. Durch die A1 und A7
erreicht man die Hamburger Innenstadt in ca. 25 Minuten.
Bebaubarkeit:
Es liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage vor.
Folgende Fragen wurden im Bauvorbescheid beantwortet:
1. Die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von ca. 100 m² ist nach § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig, vorausgesetzt das geplante Gebäude fügt sich auch hinsichtlich seiner Kubatur in die vorhandene Bebauung ein und die Erschließung ist gesichert (siehe hierzu Auflage Nr. 8).
2. Eine Garage von 3 m x 6 m ist nach § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig. Die Lage kann nicht abschließend beurteilt werden, da diese nicht im Lageplan dargestellt ist.