Das Gelände liegt im Außenbereich und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Demnach sind Gewerbebetriebe nach 4 BauNVO §8 zulässig:
Die Georg-Wilhelm Straße 303 ist genau die Grenze zwischen Innengebiet und Außenbereich.
Die Bestandsgebäude, die aktuell als Wohnen ausgewiesen sind, haben Bestandsschutz.
Bei Abriss wird aufgrund des als G-Gebiet festgesetzten B-Plans kein Wohnen genehmigt. Eine Mischnutzung ist demnach ausgeschlossen.
GRZ 0,6 GFZ 1,6
3 Vollgeschosse und zurückgestaffeltes DG sind genehmigungsfähig
ich antworte nicht an Makler.
Besichtigung nur mit Absprache betreten das Grundstück ist nicht erlaubt