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Grundstück zum Verkauf, 26131 Niedersachsen - Oldenburg | Mapio.net
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Grundstück zum Verkauf 230.000
26131 Niedersachsen - Oldenburg


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Objektbeschreibung:
Es ist ab Mitte 2021 bis Sommer 2022 beabsichtigt, die frühere Altablagerung Hundsmühler Höhe in Oldenburg-Eversten zu revitalisieren und zukünftig einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Dies wurde auf einigen südlichen Teilgrundstücken auch bereits erfolgreich realisiert.

Die ungefähre Grundstücksaufteilung ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Insgesamt sollen neun Parzellen bebaut werden.

Der angegebene Kaufpreis bezieht sich auf den Kaufpreis von einer Parzelle mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.700 m².

Eine reine Wohnbebauung ist nicht möglich!

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.


Lage:
Die hier näher beschriebenen Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger Lage an der Hundsmühler Straße (B 401) im beliebten Stadtteil Oldenburg-Eversten. Bis zur Innenstadt Oldenburgs sind es etwa 4 km. Die Autobahn (A 28) ist ca. 2 km entfernt.


Sonstige Informationen:
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir detaillierte Informationen zu unserem Objektangebot nur erteilen, wenn Sie in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer angeben. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, füllen Sie das Kontaktformular bitte vollständig aus.

Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma KaWo Immobilien GmbH eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 5,95% einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.

Verkauf / Umsatzsteuer / Unternehmer:
Ein Verkauf der Grundstücke kann NUR an Unternehmer im Sinne des UStG. erfolgen. Der genannte Kaufpreis versteht sich als ein Nettokaufpreis. Die Option zur Umsatzsteuerpflicht wird zwingend im notariellen Kaufvertrag erklärt.

Neben dem Kaufvertrag erhält der Käufer - als Unternehmer - von dem Verkäufer eine Rechnung ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer. Diese Rechnung enthält den Hinweis über den Übergang der Steuerschuldschaft auf den Käufer. Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung erklärt der Käufer die Umsatzsteuer und die Vorsteuer zugleich.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.


E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots Grundstück zum Verkauf erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

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