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Haus zu vermieten, 56472 Dreisbach | Mapio.net
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Haus zu vermieten 750 159 m²
56472 Dreisbach


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Bei diesem Immobilienangebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, dass in den 80er Jahren erstellt wurde. Die wärmeschutzverglasten Kunststofffenster wurden im Jahr 1997 erneuert, die Geschossdecke ist gedämmt. Die Gastherme wurde im Jahr 2012 erneuert. Eine Fußbodenheizung sorgt für eine gemütliche Wärme. Das Grundstück liegt in direkter Feldrandlage in absolut ruhiger und ländlicher Umgebung. Ein Carport wie auch ein angrenzender Abstellraum bieten genügend Stellflächen. Ein schöner und weitläufiger Garten läd zum spielen und verweilen ein.


Diese Immobilie ist ein Wohlfühlobjekt! Das in offener Bauweise erstellte Haus ist im Wohnbereich komplett mit Terrakottafliesen ausgestattet. Die offene Küche mit großzügigen Essbereich und einen anschliessenden Vorratsraum ergänzen Sie mit Ihrer eigenen Einbauküche. Im Erdgeschoss befindet sich das Tageslicht-Gäste-WC mit Dusche und Anschluss für Ihre Waschmaschine und Trockner. Über eine offene Holztreppe gelangen Sie in das Obergeschoss. Hier befinden sich drei schöne Schlafzimmer wie auch ein modernes helles Tageslicht-Wannenbad.


Dreisbach ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und zählt ca. 600 Einwohner. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) an. Südlich des Ortes verläuft die B 255 die von Montabaur nach Herborn führt. Die nächste Autobahnanschlussstelle ist Montabaur an der A 3 Köln–Frankfurt am Main, etwa 22 Kilometer entfernt. Der nächstgelegene ICE-Halt ist der Bahnhof Montabaur an der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main. Supermärkte für das tägliches Leben, Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen befinden sich in den Nachbargemeinden.


Dies ist nur eines unserer Objekte. Auf unserer eigenen Homepage unter www.neumann-immobilien.de haben Sie die Möglichkeit Einsicht in alle unsere Angebote zu nehmen. Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören. Info zum Geldwäschegesetz (GWG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d. h., Ausweispapiere zu kopieren bzw. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.


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