Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Das Gebäude besteht aus neun Wohneinheiten. Das Mietobjekt befindet sich im Erdgeschoß mit Blick Richtung Westen. Wunderschöne, lichtdurchflutete, moderne 3-Zimmer-Wohnung mit gehobener Ausstattung.
1) Wohnhöhe 2,50m, barrierefrei 2) hoher Fensteranteil mit dreifach verglasten und bodenlangen Fenstern 3) elektrische betriebene Jalousien 4) Fußbodenheizung 5) Parkett und Fliesen als Fußbodenbelag 6) eigener Gartenanteil mit großer Terrasse 7) übergroßer Tiefgaragenstellplatz mit Stromanschluss, Fahrradabstellbereich, Müllraum, Heiz- und Waschraum 8) Aufzug von der Tiefgarage in Erdgeschoss möglich 9) Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung / Heizung 10) Wohnanlage mit Spielplatz, Sitz- und Grillgelegenheit, Boulebahn 11) Hausmeisterservice 12) Abstellraum im Keller 13) HighSpeed Internet über Glasfaser der SWU Telenet 14) Kabelfernseh anschluss
Nördlich von Ulm auf der Schwäbischen Alb präsentiert sich Jungingen als beliebter und attraktiver Wohnort im unmittlebaren Einzugsgebiet von Ulm. Jungingen vefügt über eine hervorragende Verkehrsanbindung. Ulm, die Universität oder die Wissenschaftsstadt sind in kürzester Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Die nächste Autobahnauffahrt liegt um die Ecke. Die familienfreundliche Gemeinde verfügt über eine Grundschule, Kindergarten sowie Kindertagesstätten. Für den täglichen Einkauf stehen Supermärkte, Metzgerei, Bäckerei und Geschäfte zur Verfügung. Ärzte und Apotheker befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Wohneinheit befindet sich in ruhiger Ortsrandlage mit Blick ins Grüne.
Die Wohnung unterliegt dem Programm "preisgünstiger Wohnraum" , einer Initiative der Stadt Ulm. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von der Stadt Ulm überwacht. Deswegen ist ein Belegschein nötig. Dafür gelten folgende Kriterien: Die Wohnung muss mit mindestens zwei Personen bezogen werden. Das Jahreseinkommen (Brutto-Jahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten) der mietenden Personen zusammen darf nicht über 53.000 Euro betragen. Ausgenommen sind Elterngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld und Unterhaltszahlungen. Der Belegschein wird zusammen mit dem Vermieter erstellt. Es wird um eine Mieterselbstauskunft (Vordruck im Anhang) gebeten.