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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, 18055 Rostock - Stadtmitte | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 450
18055 Rostock - Stadtmitte


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Zentral gelegene 2-Raum Wohnung mit Einbauküche in Stadtmitte
Vermietung einer zentral gelegenen und freundlichen 2 Raum-Wohnung in kernsaniertem Gebäude mit 43 m², am Goetheplatz (Innenstadt) provisionsfrei – vom Eigentümer.

ab 01.10.2021

Über ein renoviertes Treppenhaus mit Marmorstufen erreichen Sie die Wohnung im 1.OG. Sie verfügt über 2 Zimmer zur Hofseite (Schlafzimmer und Küche mit jeweils bodentiefen Fenstern) und dem Wohnzimmer zum Goetheplatz. Küche und Bad (mit neuer bodentiefer Dusche) sind gefliest. Eine Abstellkammer bietet zusätzlichen Platz zum verstauen von Vorräten oder Putzutensilien. Alle Zimmer sind vom großzügigen Flur aus separat begehbar. Die Küche verfügt über eine Einbauküche mit Einbaukühlschrank, Ofen mit Ceranfeld und eine Spülmaschine. Der Anschluss für die Waschmaschine befindet sich ebenfalls dort. Zur Verfügung stehen weiterhin: trockener abschließbarer Kellerraum, Abstellbereich für Fahrräder.

In zentraler Wohnlage erreichen Sie fußläufig die Straßenbahnhaltestelle (2 min), HBF/ZOB (10min), Innenstadt (10min), Stadthalle (10min), Ärztezentrum Paulstraße (10min), Stadthafen (15min) erreichbar etc. Parkmöglichkeiten befinden sich direkt am Goetheplatz.

Nettokaltmiete 450,00 € + (NK-Vorauszahlung 150,00 €). Strom + Internet sind eigenständig anzumelden. Die Kosten sind nicht Bestandteil der Nebenkosten. Die Wohnung ist nicht WG-geeignet.

Mögliche Besichtigungstermine müssen mit der aktuellen Mieterin noch abgestimmt werden.

Bei Interesse hinterlassen Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten, um Ihnen die möglichen Termine für eine Besichtigung mitteilen zu können. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sind eine Selbstauskunft (letzten 3 Gehaltsnachweise, Schufaauskunft, Vorvermieterbescheinigung, Kopie Personalausweis von beiden Seiten; bei Studenten/Azubis ggf. eine Bürgschaftserklärung der Eltern) beim Eigentümer vorzulegen.

Alle volljährigen Personen werden Hauptmieter. Bei volljährigen Personen die kein Einkommen erzielen, können die Eltern/Elternteil Hauptmieter werden bzw. ist eine Bürgschaft auszustellen. Bei nicht volljährigen Personen (Azubis/Studenten) werden die Eltern/Elternteil Hauptmieter.

Ich hoffe auf Ihr Interesse und freue mich auf ihre Anfragen!


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