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Haus zu vermieten, 66851 Mittelbrunn | Mapio.net
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Küche mit Einbauküche -- Einfamilienhaus mit Garten und Terrasse zur Vermietung

Haus zu vermieten 700 140 m²
66851 Mittelbrunn


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WN ***- Gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und Terrasse zur Vermietung Das Wohnhaus wurde im Jahr 2000 neu angebaut. Es umfasst 140 m² Wohnfläche. 2016 wurde eine neue Terrasse angelegt. Hier können Sie sich ausruhen und vom Tag erholen. Durch eine Diele gelangen Sie im Erdgeschoss in den großen offenen Koch-/ Essbereich. Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Zusätzlich verfügt das Erdgeschoss noch über ein Gäste-WC , einen Hauswirtschaftsraum und einen Vorratsraum. Über eine massive Treppe mit Holzgeländer kommen Sie in das 1. Obergeschoss. Hier befinden sich zwei Schlafzimmer - wobei eines der Schlafzimmer derzeit als Ankleidezimmer genutzt wird, ein Wohnzimmer mit Zugang zur neu angelegten Terrasse und ein Bad mit Dusche, Eckwanne und WC. Im 2. Obergeschoss befindet sich eine Galerie. Lassen Sie Ihrer Phantasie freien lauf wie Sie diese nutzen möchten - egal ob für Ihr Hobby oder als weitere Schlafmöglichkeit. Im Kellergeschoss befindet sich ein Gewölbekeller. JEDER TUT WAS ER KANN - WIR KÖNNEN WAS WIR TUN!!! Zögern SIE nicht, rufen Sie mich unverbindlich an, ich stehe Ihnen jederzeit für Fragen, Besichtigungen oder andere Anliegen zur Verfügung! Werner Näth - 0171 477 50 48


Raumaufteilung: KELLERGESCHOSS - 1 Gewölbekeller ERDGESCHOSS - 1 offene Küche mit Einbauküche und offener Essecke - 1 Hauswirtschaftsraum mit WC - 1 Gäste-WC - 1 Vorratsraum 1. OBERGESCHOSS - 2 Schlafzimmer ( eines davon wird derzeit als begehbarer Kleiderschrank genutzt ) - 1 Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse - 1 Bad mit Dusche, Eckwanne, WC und Waschbecken 2. OBERGESCHOSS - Galerie


Mittelbrunn ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Landstuhl an. Mittelbrunn liegt am Rande des Pfälzerwald 17 km südwestlich von Kaiserslautern. Außerdem liegt der Ort am Mühlenwanderweg (Teil des Westpfalz-Wanderweges), vorbei an 13 Mühlen durch das Wallhalbtal. Im Ort befindet sich ein Kindergarten, Busmöglichkeiten und eine Bank. Alles weitere finden Sie im ca. 3 km entfernten Landstuhl. Entfernung nach: Landstuhl ca. 3 km Wallhalben ca. 7 km Obernheim-Kirchenarnbach ca. 5 km Bruchmühlbach-Miesau ca. 10 km Kaiserslautern ca. 20 km Homburg ca. 20 km Zweibrücken ca. 24 km


Wir weisen höflich darauf hin, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die mit Ihrer kompletten Anschrift, Name und Telefonnummer versehen sind. Wir danken für Ihr Verständnis Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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