Die Miete wird als Staffel-Miete im 2./3./4. Mietjahr um jeweils 15 € erhöht.
ACHTUNG: Die Mietwohnung kann im ersten Mietjahr nicht gekündigt werden; es wird ein Kündigungsverzicht von einem Jahr vereinbart. Die Mindestmietdauer beträgt somit 15 Monate.
Schüler / Studenten und Auszubildende benötigen eine Elternbürgschaft!
Bitte senden Sie folgende Informationen über sich:
- Personenanzahl
- Beruf
- Einkommen pro Monat oder Elternbürgschaft vorhanden
- Telefonnummer
- derzeitige Anschrift
Unvollständige Anfragen werden nicht beantwortet!