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Haus zum Verkauf, 97239 Aub, Etzelstr. 19 | Mapio.net

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Haus zum Verkauf 159.000 45 m²
97239 Aub, Etzelstr. 19


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Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.
Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe.

Baujahr: 1613

www.die-denkmalschutz-immobilie.de

•Denkmalschutz
•2001 erfolgte die Sanierung im gesamten Innenbereich des Turms
•2018 wurden sämtliche Fenster im Turm erneuert
•Sauna
•Dachterrasse
•Lt. FNP ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen
•zentrale Lage

Torturm, früher sog. "Oberer Turm", bzw. "Zentturm", rechteckiger Massivbau aus Bruchstein mit Eckquaderung, um 1613 neu errichtet, nach Teileinsturz 1841 Neuerrichtung des Obergeschosses mit Zinnen und östlicher zweigeschossiger Anbau mit Lisenengliederung und Walmdach, 1852.

1.Objekt
Verkauft wird das ½ Miteigentum am historischen Stadtturm von Aub. Der Miteigentümer der anderen Hälfte behält derzeit noch seinen Anteil.

Das Objekt unterliegt dem Erbbaurecht. Es läuft seit 01.02.1997 und endet nach 99 Jahren (31.01.2096). Ein Erbbauzins ist im Hinblick auf die zu leistenden Erhaltungs- und Sanierungsaufwendungen nicht zu entrichten.

Die Nutzung ist hier vorrangig im „Freizeitbereich“ anzusehen. Eine „Dauernutzung“ scheidet deshalb vorerst aus.

Der Erwerb der 2. Miteigentumshälfte kann ggf. mit „Vorkaufsrechten“ gesichert werden. Hierzu wäre eine vertragliche Regelung nach dem Erwerb des aktuell zum Verkauf stehenden Anteils erforderlich.


2.Kläranlage/Mischwassersystem
Wie die Stadt Aub mitgeteilt hat, ist aktuell im Stadtgebiet die Modernisierung der Kläranlage sowie des Mischwassersystems geplant. Ein konkreter Zeitplan ist noch nicht erstellt, vermutlich Beginn ab 2024. Über die anfallenden Kosten kann noch keine Auskunft erteilt werden.

Die Stadt Aub liegt im unterfränkischen Landkreis Würzburg.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Aub getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Uffenheim ca. 14 km, nach Rothenburg ob der Tauber ca. 29 km und nach Würzburg ca. 34 km

Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater !

- Kauf – Verkauf
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- Fördermittel / Zuschüsse
- Finanzierung

Etzelstr. 19
97239 Aub


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immobilien.meinestadt.de

  
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