1. Lage
Diese Doppelhaushälfte mit Garten liegt in einer ruhigen Parallelstraße zur Arberger Heerstraße in Bremen-Arbergen.
Fußläufig erreichbar sind sämtliche Nahversorger sowie Institutionen und Ähnliches.
Das öffentliche Verkehrsnetz (Bushaltestelle) ist ab der obenstehenden Arberger Heerstraße vorhanden.
Die Autobahnen A1 und A27 sind rund 5 Minuten entfernt.
2. Das Haus
Kategorie: Doppelhaushälfte
Geschosse: 1 Geschoss
Bezug: 02/2024
Derzeitige Nutzung: frei
Zustand: Altbau (bis 1945)
teilweise unterkellert
Terrasse, Garten
Bad mit Fenster, Wanne und Dusche
Einbauküche, Speisekammer
Fenster: Holzfenster
Anschlüsse: Kabelanschluss
Weitere Räume: Abstellraum
3. Weitere Energiedaten
Haustyp: Massivhaus
Energieträger: Öl
Heizungsart: Zentralheizung
4. Details/Objektbeschreibung
- Küche 11,20 qm
- Abstellraum 2,45 qm
- Flur 8,92 qm
- Bad 4,73 qm
- Schlafzimmer 13,20 qm
- Wohnzimmer 17,40 qm + Wohnzimmer vorne 11,10 qm
- Kinderzimmer 11,95 qm
- Wirtschaftsraum 5,53 qm
- teilweise unterkellert
5. Details/Weitere Informationen
Doppelhaushälfte mit Garten
Diese Doppelhaushälfte mit Garten liegt in einer ruhigen Parallelstraße zur Arberger Heerstraße in Bremen-Arbergen.
Das Objekt ist nicht nicht renoviert, aber ordentlich gepflegt und kann vom Mieter/In in Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten renoviert werden. Es soll befristet auf 3 Kalenderjahre vermietet werden.
5. Besichtigungstermine
Besichtigung nur nach Termin – Vereinbarung.
6. Sonstiges
Ein Objekt in ordentlichem Zustand mit Garten in einer ruhigen Lage in Bremen-Arbergen.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich direkt durch den Eigentümer, daher keine Maklergebühr.
Das Objekt ist ab 02/2024 zu vermieten. Frühere Renovierungsarbeiten sind nach Absprache möglich.
Bei Besichtigung bitte aussagekräftige und vollständige Unterlagen (Selbstauskunft, Schufa -Auskunft, Einkommensnachweise, Mietschuldenbefreiung, etc.) mitbringen.
Bei Abschluss des Mietvertrages vereinbaren Mieter/In und Vermieter eine Indexmiete, das bedeutet, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen.
Ein Rauchverbot für das Innere der Doppelhaushälfte ist bei Abschluss des Mietvertrages zu unterschreiben.
Für die Tierhaltung ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich.
Der Verbrauchsausweis für das Objekt ist beauftragt!
Änderungen und Irrtum bleiben vorbehalten!