Schlagwörter: Bauplatz, Erschlossen
Zum Verkauf steht in Wiesmoor-Hinrichsfehn an der Rhododendronstraße ein voll erschlossener Bauplatz zur Größe von ca. 1.187 qm. In dem beigefügten Plan ist der Bauplatz rot markiert; er muss noch eingemessen werden. Die Vermessungskosten werden vom Eigentümer getragen.
Der Bauplatz hat den Vorteil, dass er nach den Vorschriften von § 34 Baugesetzbuch ortsüblich bebaut werden kann. Also: keine einengenden Vorschriften im Hinblick auf Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl oder andere Art und Weise der Bebauung.
Es gibt keinen Bauzwang, das Grundstück kann sofort oder später oder nicht bebaut werden.
Keine Vermittlungsprovision.
Die Vorteile im Blick:
voll erschlossen und vermessen,
kein Bauzwang,
keine Vermittlungsprovision,
ortsübliche Bebauung,
keine einengenden Bauvorschriften.