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Grundstück zum Verkauf, 21037 Bergedorf - Hamburg Allermöhe | Mapio.net
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21037 Bergedorf - Hamburg Allermöhe

Grundstück zum Verkauf 230.000 800 m²
21037 Bergedorf - Hamburg Allermöhe


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Schlagwörter: Bauen, Baugebiet, Baugebiete, Baugrundstück, Grund

Reserviert! Baugrundstück am Kircherwerder Elbdeich Objekt Nr. 44517

Objektbeschreibung:
Bauen Sie Ihr Traumhaus auf einem abgeteilten Grundstück in Kirchwerder. Sofwohl Abwasser- als auch Telefonleitungen liegen auf der Grundstücksseite. Auf der gegenüberliegenden Seite finden Sie die Gasleitungen. Eine eigene Zufahrt ist laut Auskunft des Eigentümers zum Kirchwerder Elbdeich zulässig. Die Vermessung des Grundstücks wird in Auftrag gegeben und vom Verkäufer gezahlt. Das Grundstück hat vermutlich eine Größe von 16x50m; ca. 800 m². Andere Grundstücksgrößen müssen mit dem Eigentümer ab gesprochen werden. Kirchwerder ist der südlichste Stadtteil Hamburgs. Vom Elbdeich blickt man auf Reetdachhäuser und Bauernkaten. Kirchwerder hat Naturschutzgebiete: Kiebitzbrack und Zollenspieker. Über das Busnetz ist mit den Linien 120 und 124 besteht eine gute Verbindung zu den Grundschulen und der Gesamtschule Kirchwerder. Das Gemeindeleben in Kirchwerder ist sehr lebendig.
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Die Größe des Grundstücks kann auf Wunsch eines Käufers auch mehr als 800 m² sein. ( mit Wertausgleich)
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
(2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Abs. 1, im Übrigen ist § 31 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
(3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein.
(3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung 1.
der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs, einschließlich der Nutzungsänderung zu Wohnzwecken, oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten, Wohnzwecken dienenden baulichen Anlage dient,
2.
städtebaulich vertretbar ist und
3.
auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Käuferprovision: 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt.

Daten:
Kaufpreis: 230.000,00 €
Grundstücksfläche: ca. 800m²

Anbieter-Objekt-ID: 1-1252


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