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Grundstück zum Verkauf, 67292 Kirchheimbolanden | Mapio.net
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IMG_5573 -- Verkauf im BIETERVERFAHREN - Grundstück in guter Lage

Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben 600 m²
67292 Kirchheimbolanden


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Grundstück in guter Lage Grundstücksfläche ca. 600 qm Garagenstellplätze 2 Aussenstellplätze 2 OBJEKTBESCHREIBUNG Das zu bebauende Grundstück ist Bauland und kann entsprechenden Vorschriften des Bebauungsplanes bebaut werden. Momentan wird es als Garten- und Freizeitgrundstück genutzt. Im westlichen Bereich des Grundstücks stehen zwei Einzelgaragen in massiver Fertigausführung. Aluminium-Schwingtore in Eisenrahmenkonstruktion elektrisch. 2 Aussenstellplätze sind vorhanden. Die Freiflächen sind überwiegend Rasenflächen, auch Ziergehölze, Stauden und Bäume. Die Garagenzufahrt, die Wege im Garten und der Hauszusgang sind mit Naturstein gepflastert. Das Grundstück ist überwiegend eben, steigt aber im Strassenverlauf leicht an.


Kreis Landkreis Donnersberg Ort und Einwohnerzahl Kirchheimbolanden (ca. 7800 Einwohner); überörtliche Anbindung / Entfernungen: nächstgelegene größere Städte Alzey (ca. 15 km entfernt), Mainz (ca. 45 km entfernt) und Frankfurt (ca. 80 km entfernt), Mannheim (ca. 60 km entfernt), Kaiserslautern (ca. 40 km entfernt) Landeshauptstadt Mainz (ca. 45 km entfernt) Autobahnzufahrt Mainz - Kaiserslautern A63 (ca. 5 km entfernt), Bahnhof Kirchheimboladen (ca. 2 km entfernt), Flughafen Frankfurt (ca. 70 km entfernt) innerörtliche Lage Geschäfte des täglichen Bedarfs ca. 1-2 km entfernt; Schulen und Ärzte ca. 1-2 km entfernt; öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) ca. 1 km entfernt; Verwaltung (Stadtverwaltung) ca. 1-2 km entfernt; gute Wohnlage


OBJEKTSTATUS die Garagen werden genutzt. Es wird ein kurzfristiger Verkauf in Aussicht gestellt. Das Veräußerungsobjekt besteht aus 2 Grundstücken. Ein bebautes Grundstück und ein unbebautes Grundstück. Für die Grundstücke bestehen bereits eigene Flurstücks-Nummern. Das unbebaute Grundstück kann bebaut werden im Rahmen des Bebauungsplanes. DAS VERFAHREN Das Bieterverfahren ist ein Verkauf in einem festgelegten Verkaufszeitraum ohne Preisangabe. DER VERKAUFSZEITRAUM Der Verkaufszeitraum endet am Freitag, den 01.06.18, um 18 Uhr. Interessenten erhalten innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit, das Grundstück eingehend, auf Wunsch auch mehrfach zu besichtigen. Besichtigungstermine vereinbaren wir mit Ihnen gerne unter Telefon 07643-3027213. GEBOTSABGABE IM VERKAUFSZEITRAUM Nach Besichtigung des Grundstücks können Sie bereits ein Gebot in schriftlicher Form per Brief oder Email abgeben. Schriftliche Gebote sind innerhalb des Verkaufszeitraums jederzeit veränderbar. OBJEKTHINWEIS Aus Gründen der Diskrektion und zur der Wahrung der Privatsphäre des Eigentümers geben wir Daten erst dann an Interessenten weiter, wenn diese sowohl Ihre Idendität zweifelsfrei angegeben haben (vollständiger Name, vollständige Anschrift und Kontaktdaten; gegebenenfalls Kopie von ID, z.B. PA, Reisepass o.ä.), sowie bereit sind, jederzeit einen aussagekräaigen Bonitätsnachweis zu erbringen. Besichtigungstermine Aus vorgenannten Gründen, bieten wir Ihnen zunächst die Möglichkeit der virtuellen Besichtigung mittels Fotos. Wir bieten Ihnen den Download der Unterlagen über unseren Kundenzugang. Sollten diese Eindrücke Ihr Interesse weiter geweckt haben, können wir gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren. Allerdings können wir keinen Besichtigungstermin ohne einen Bonitätsnachweis durchführen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG Das beauftragte Unternehmen EHRET-WEBER & PARTNER, Gutachterbüro und Immobilienservice, Maria- Sand-Str. 29, 79336 Herbolzheim garantiert die ordnungsgemässe Durchführung des Verfahrens. Im Verkaufszeitraum eingehende schriftliche Gebote werden dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht. Das aktuelle Höchstgebot wird im wöchentlichen Infobrief, bei Bedarf auch mehrmals, den bis dahin beteiligten Interessenten in anonymisierter Form bekannt gemacht. FESTSTELLUNG DES HÖCHSTGEBOTES Am Freitag, den 01.06.18, um 18 Uhr endet der Verkaufszeitraum. Das Höchstgebot wird danach festgestellt und mit dem Verkäufer besprochen. Der Kaufvertragsabschluss kann nach Feststellung des Höchstgebotes an einem noch zu bennenden Termin erfolgen. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Diese Immobilienanzeige ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.


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