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Haus zu vermieten, 65527 Niedernhausen | Mapio.net
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Wohnzimmer -- Freundliches Reihenmittelhaus in Niedernhausen

Haus zu vermieten 1.100 120 m²
65527 Niedernhausen


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Sie betreten das helle und freundliche Reihenmittelhaus durch einen kleinen Flur in dem sich auch das Gäste-WC befindet. Vom Flur aus gelangen Sie in die zentrale, große und volle ausgestattete Küche mit Platz für einen großen Familientisch. Das Haus ist ab 1. August 2018 verfügbar. Angrenzend ist das Herzstück des Hauses- das helle und freundliche Wohnzimmer mit Zugang zur gemütlichen Terrasse. Im Obergeschoss befinden sich zwei geräumige Kinderzimmer, das giebelhohe Elternschlafzimmer, sowie ein Badezimmer mit Wanne und Dusche. Der Keller beherbergt einen Vorraum, den Heizungsraum sowie einen Hobbyraum von ca. 28 m². Für die Bewohner des Hauses steht in wenigen Schritten ein Gartengrundstück mit Gartenhaus zur Verfügung. Der Kindergarten und die Grundschule sind fußläufig erreichbar.


Niedernhausen ist eine Gemeinde im Taunus mit fast 15.000 Einwohnern. Sie grenzt unmittelbar an die Landeshauptstadt Wiesbaden an. Niedernhausen besitzt eine Anschlußstelle zur BAB 3 sowie auch einen Anschluß an die B455. Der Flughafen Frankfurt am Main ist über die Autobahn in etwa 20 Minuten zu erreichen. Ebenso verfügt Niedernhausen über 2 öffentliche Schulen im Grund - / und Gymnasialzweig. Die Lenzenbergschule im Ortsteil Niederseelbach ist die Mittelspunkt-Grundschule für die Ortsteile Engenhahn, Niederseelbach und Oberseelbach. Im Ortsteil Königshofen gibt es zudem ein Privatgymnasium sowie eine Musikschule.


Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers bzw. der Rechtsnachfolger. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen eine vollständige postalische Adresse, und E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme! Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG. Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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