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Grundstück zum Verkauf, Kölner Straße, 42499 Hückeswagen, Oberbergischer Kreis | Mapio.net
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Gst. Kölner Straße -- Wohnbaugrundstück Mehrfamilienhaus in Hückeswagen

Grundstück zum Verkauf 160.000 912 m²
Kölner Straße, 42499 Hückeswagen, Oberbergischer Kreis


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Der zu verkaufende Grundbesitz ist insgesamt ca. 912 qm groß. Die Vermessung des Flurstückes 19 und des Flurstückes 327 sowie die anschließende Vereinigung der entstehenden Teilflächen sind bereits veranlasst. An der Süd- und Ostseite des Grundstückes grenzt der städtische Friedhof an. Westlich ist das Gebiet durch Einzel- und Mehrfamilienhäuser geprägt. Die Verkaufsfläche selbst ist unbebaut. Die Topographie des Grundstückes ist ebenerdig. Angrenzend an das Grundstück ist die Topographie leicht hängig und fällt in südliche Richtung ab.


Die Schloss-Stadt Hückeswagen liegt im Norden des Oberbergischen Kreises, etwa 40 km nordöstlich von Köln und grenzt im Westen an die Ballungskerne des Bergischen Landes (Remscheid, Solingen, Wuppertal). Die südöstlich gelegene Kreisstadt Gummersbach ist in ca. 25 km zu erreichen. Die Autobahn A1 (Köln-Wuppertal-Dortmund) kann über zwei Anschlussstellen (Schloss Burg / Wermelskirchen bzw. Remscheid) in jeweils rd. 10 km Entfernung erreicht werden. Der nächste Bahnhof liegt etwa 12 km entfernt in Remscheid-Lennep. Der Flughafen Köln-Bonn ist rd. 50 km und der Flughafen Düsseldorf rd. 60 km entfernt. Die Schloss-Stadt Hückeswagen hat rd. 16.000 Einwohner und liegt im Naturpark Bergisches Land. Mit reizvollen Rad- und Wanderwegen, zwei Talsperren, einer abwechslungsreichen Gastronomie sowie attraktiven Freizeitangeboten ist Hückeswagen als typisches Naherholungszentrum für die angrenzenden Städte gut ausgestattet. Das zum Kauf angebotene Grundstück - Teilfläche von ca. 367 qm, aus dem Grundbesitz Gemarkung Hückeswagen Flur 10 Flurstück 19, - sowie eine Teilfläche von ca. 545 qm, aus dem Grundbesitz Gemarkung Hückeswagen Flur 10 Flurstück 327 befindet sich in der Nähe des historischen Stadtkerns von Hückeswagen. Kindergärten, Grundschule sowie Realschule befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind zu Fuß zu erreichen. Nordwestlich der angrenzenden Kölner Straße liegt das Sportzentrum von Hückeswagen mit dem Freizeitbad, einer Sport- und Mehrzweckhalle sowie einem Minigolfplatz und einem Beach-Volleyball-Feld. Das Zentrum von Hückeswagen mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten für den alltäglichen Bedarf ist in wenigen Minuten fußläufig erreichbar


Bebaubarkeit / Erschließung Der Grundbesitz liegt in keinem Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Vielmehr handelt es sich bei der Bebauung des Grundbesitzes um eine Bebauung im Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben wird demnach gem. § 34 BauGB beurteilt. Die Errichtung eines Wohngebäudes soll sich städtebaulich in die bestehende Struktur der näheren Umgebung einfügen, somit muss sich die Gesamtheit des Wohnungsbaus in die heutige Situation einfinden. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse nebst Staffelgeschoss als Nicht-Vollgeschoss bestimmt. Die Abstimmung der Zulässigkeit sowie die Erteilung der Genehmigung der Gebäudehöhe erfolgt durch den Käufer in Absprache mit dem Oberbergi-schen Kreis. Die Grundflächenzahl der näheren Umgebung wird auf 0,25 geschätzt. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Verkaufsgrundstück herzustellen. Wertrelevante Belastungen sind weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis einge-tragen. Altlasten sind keine bekannt. Bodengutachten können von der Schloss-Stadt Hückeswagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Grundstück ist über die öffentliche Straße „Kölner Straße“ erschlossen. Die Straße ist erst-malig hergestellt. Ein Erschließungsbeitrag nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches kann nicht mehr erhoben werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt Beiträge gem. § 8 Kommunalabgabegesetz NRW für die Erweiterung, Verbesserung oder nachmalige Herstellung der Straße erhoben werden. Ein Mischwasserkanal (DN 300) ist in der Kölner Straße verlegt. Das Grundstück kann besichtigt werden. Kaufpreis Das Mindestgebot für das kaufgegenständliche Grundstück beträgt 160.000,00 EUR. Ein Bieter erwirbt das Grundstück nur unter der Auflage, innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Grundstückes einen prüffähigen Bauantrag beim Bauordnungsamt einzureichen und innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage der Baugenehmigung den Kaufgrundbesitz mit einem Mehrfamilienhaus fertig zu bebauen. Die Angebote sind zu richten an die Schloss-Stadt Hückeswagen FB-III Ordnung und Bauen Herrn Andreas Schröder Auf’m Schloss 1 42499 Hückeswagen. Diese sind unter der Angabe des Grundstückes „Kölner Straße / Friedhofsweg“ einzureichen. Angebote können ab sofort bis zum 31. August 2018, Uhrzeit 12:00 Uhr, eingereicht bzw. abgegeben werden. Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Schloss-Stadt Hückeswagen. Sie ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Erforderliche Unterlagen - Kaufpreisgebot - Vollständiger Name, Anschrift und Unterschrift des Bieteres - schriftliche Erläuterung zum geplanten Bauvorhaben einschließlich Nutzung mit folgenden Unterlagen: o zeichnerische Planungsunterlagen, o Lageplan o Grundrisse o Ansichten - Kostenschätzung des beabsichtigen Bauvorhabens - Angaben zur Art der beabsichtigten Finanzierung


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