Die Baulücke liegt in bevorzugter und ruhiger Wohnlage von Lengerich-West und kann gemäß Bebauungsplan Nr. 37 "Roggenweg" mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus bebaut werden. Es besteht kein Bauzwang und keine Bauträgerbindung, sodass Sie Ihren Bauträger frei wählen können. Das Grundstück ist mit altem Baumbestand bewachsen.
Verbraucherinformation: 1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden 2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat: Stadtsparkasse Lengerich S ImmobilienService Rathausplatz 12 49525 Lengerich Tel.: 0 54 81 - 80 23 50 3. Es besteht ein Widerrufsrecht 4. Weitere Infos: www.stadtsparkasse-lengerich.de/verbraucherinformation