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1-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 87509 Immenstadt | Mapio.net
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Hausansicht -- Auf der Sonnenseite - 1-Zimmer-Wohnung

1-Zimmer Wohnung zum Verkauf 65.000 27 m²
87509 Immenstadt


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Das kleine kompakte 1-Zimmer-Appartement besticht durch seinen wunderschönen Blick vomSüdbalkon auf den Mittag und das Immenstädter Horn und die optimale Ausnutzung der Wohnfläche. Die Wohnung ist in einem gepflegten Zustand und wurde vom jetzigen Mieter als Büro und Gästezimmer genutzt. Der Mietvertrag endet nach Kündigung des Mieters zum 30.11.2018, somit ist die Wohnung ab 01.12.2018 frei verfügbar. Erwähnenswert ist auch, dass im kompletten Haus vor einigen Jahren neue Kunststofffenster eingebaut wurden. Zum kleinen Alpsee sind es lediglich wenige Schritte und das Stadtzentrum ist rund 15 Gehminuten entfernt.


Immenstadt ist die älteste Stadt des Landkreises Oberallgäu. Hier finden Sie hervorragende Einkaufsmöglichkeiten in modernen, leistungsfähigen Geschäften. Auch treffen Sie auf ein breit gefächertes Schulangebot sowie beste Möglichkeiten für eine sportliche und erholsame Freizeitgestaltung. Kulturell Interessierte kommen in den Bereichen Theater, Musik und Bildende Künste ebenfalls auf Ihre Kosten. Dass sich Immenstadt in den letzten Jahren zu einem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Allgäus entwickelt hat, spürt man an allen Ecken und Enden. Die zentrale Lage Immenstadts in einem der bevorzugten Sommer- und Winterurlaubsgebiete Deutschlands sowie eine Vielzahl attraktiver Einrichtungen sichern zu jeder Jahreszeit ein Höchstmaß an Freizeitwert. Viele Perlen Bayerns, darunter der Bodensee und die Königsschlösser, sind lediglich eine Autostunde entfernt und in knapp zwei Stunden können Sie von Immenstadt aus so interessante Städte wie München, Augsburg, Bregenz und Zürich erreichen. Die Wohnung befindet sich am westlichen Stadtrand in der Nähe des Kleinen Alpsees.


Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz: Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß Abschnitt 1, § 2 Nr. 10 sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis/Reisepass ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis/Reisepass festzuhalten. Wir bitten Sie daher bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


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